Gebühren für Schüler und Erwachsene ab 01.04.2011
Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche aus Ettlingen, Karlsbad, Malsch und Marxzell:
Die Geschwisterermäßigung beträgt:
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Ettlingen |
Karlsbad |
Malsch |
Marxzell |
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Ermäßigungssatz 2. Kind |
25 % |
20 % |
25 % |
20 % |
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Ermäßigungssatz 3. Kind |
45 % |
40 % |
45 % |
40 % |
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Ermäßigungssatz 4. und alle weitern Kinder |
65% |
60 % |
65% |
60 % |
Die Ermäßigung für ein zweites oder weiteres Fach beträgt 10%.
Auf entsprechenden Antrag wird Sozialermäßigung gewährt.
Gemäß Ziff. IV.5.2 bzw. Ziff. IV.10 der Satzung der Musikschule entsteht mit der Anmeldung des Schülers eine Aufnahme- und Bearbeitungsgebühr von 16.00 €.
Richtlinien für Ermäßigungen:
I. Geschwisterermäßigung
1. Besuchen Geschwister gleichzeitig die Musikschule, so ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren um die oben für die entsprechenden Wohnorte aufgeführten Prozentsätze. Bei der Ermäßigung für Geschwister finden Schüler, die die Grundstufe besuchen keine Berücksichtigung.
2. Geschwisterermäßigung wird dann gewährt, wenn eines der Kinder ein Fach mit voller Unterrichtszeit (= 45 Minuten) belegt hat.
3. Bei der Berechnung der Geschwisterermäßigung gilt das Kind mit den höheren Gebühren als erstes Kind.
II. Mehrfachermäßigung
1. Belegt ein Schüler mehrere Unterrichtsfächer, so wird die Gebühr für das zweite Fach und weitere Fächer um 10% ermäßigt. Die Mehrfachermäßigung wird nach einer eventuellen Geschwisterermäßigung gewährt.
2. Mehrfachermäßigung wird nur gewährt, wenn das erste Fach im Einzelunterricht (mindestens 45 Minuten) oder im Partnerunterricht belegt ist.
III. Sozialermäßigung
Auf Antrag kann Sozialermäßigung gewährt werden, wenn das Einkommen i.S. des BSHG der Eltern oder Erziehungsberechtigten das Doppelte der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der Brutto-Miete nicht übersteigt.
Der Antrag ist schriftlich bei der Musikschule einzureichen.
Folgeanträge sind jeweils bis zum 30. Juni für das nächste Schuljahr neu einzureichen.
IV. Begabtenförderung
Überdurchschnittlich begabte und fleißige Schüler, bei denen es die wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen, können auf Antrag Gebühren-ermäßigung erhalten. Hierzu sind entsprechende Leistungsnachweise erforderlich. Die Ermäßigung wird jeweils zum Beginn und für die Dauer eines Schuljahres gewährt.
Die Anträge sind schriftlich bei der Leitung der Musikschule einzureichen. Folgeanträge sind jeweils bis zum 30. April für das nächste Schuljahr einzureichen. Über die Anträge entscheidet der Schulleiter. Er unterrichtet den Oberbürgermeister vor Beginn eines neuen Schuljahrs über zu gewährende Gebührenermäßigungen.

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