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Aufgabenabgrenzung
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt Ettlingen. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet grundsätzlich über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er bestimmte Angelegenheiten nicht den Ausschüssen, dem Oberbürgermeister oder den Ortschaftsräten übertragen hat bzw. Oberbürgermeister Arnold nicht kraft Gesetz zuständig ist.
Der Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung, ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich. Er regelt die „innere" Organisation der Verwaltung und hat im Einvernehmen mit dem Gemeinderat den Geschäftskreis des Bürgermeisters festgelegt. Des Weiteren erledigt er in eigener Zuständigkeit die ihm kraft Gesetz übertragenen Aufgaben, wie u. a. die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung. Hierbei handelt es sich um Angelegenheiten, die weder von grundsätzlicher noch von erheblich finanzieller Bedeutung für den Haushalt sind und zu den üblich anfallenden Aufgaben einer Verwaltung gehören.
Die Verwaltung besteht organisatorisch aus zwei Dezernaten (Organigramm). Die Leitung des Dezernat I obliegt Oberbürgermeister Arnold. Bürgermeister Fedrow leitet das Dezernat II.

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