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Abfallentsorgung
Allgemeine Hinweise
Abfallentsorgung und Gebühren Privatkunden
Abfallentsorgung und Gebühren Gewerbekunden
Informationsmöglichkeiten
Weiterführende Links
Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung ab 01.01.2009
Seit dem 01.01.2009 hat diese Aufgabe der Landkreis Karlsruhe wieder selbst übernommen. Dies bedeutet, dass die Zuständigkeit rund um die Abfallentsorgung beim Landkreis liegt. Ansprechpartner ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe (AWB) mit Sitz in Bruchsal. Nach wie vor stehen aber auch zusätzlich noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ettlingen bei Fragen zur Verfügung.
Durch die Neuorganisation des Landkreises wurde in der Kernstadt die Unterteilung in fünf Bezirke abgeschafft und zu einem Gesamtbereich zusammengeführt. Die Kernstadt beinhaltet folglich alle Gebiete, die nicht einem Ortsteil zugeordnet sind.
Ebenso wurden die Ortsteile Schöllbronn und Spessart, sowie Bruchhausen, Ettlingenweier, Oberweier und Schluttenbach zu jeweils einem Bereich zusammengefasst.
Hinweis: Die grauen und die grünen Tonnen müssen am Leerungstag mit der Deckelöffnung zum Fahrbahnrand bereitgestellt werden; um eine ordnungsgemäße und zügige Leerung zu ermöglichen. Die Tonnen müssen am Abfuhrtag ab 6 Uhr bereit gestellt sein.
In bereits volle Mülltonnen bitte keinen Abfall mehr pressen, da dieser - insbesondere im Winter - in der Tonne festfrieren kann und der Abfall dann beim Leerungsvorgang in der Tonne zurück bleibt.
Nur gut zugeknotete Plastik- oder Abfallsäcke in die Restmülltonne geben, damit keine Flüssigkeiten austreten können.
Abfälle, die in der Tonne keinen Platz mehr finden, dürfen nur in Müllsäcken des Landkreises verpackt neben die entsprechende Tonne gestellt werden. Die Müllsäcke können im Bürgerbüro ( Öffnungszeiten des Bürgerbüros) und in allen Ortsverwaltungen erworben werden.
Jedes Restmüllgefäß ist mit einem Registrierchip ausgestattet sowie mit einer individuellen Behälternummer versehen. Auf diese Weise kann jeder Einwohner seine Tonne leicht erkennen. Durch den Chip wird jede Leerung registriert. Jeder Einwohner entscheidet also selbst, wie häufig sein Behälter zur Entleerung bereitgestellt wird und nimmt so über die Anzahl der Entleerungen Einfluss auf die Gebührenrechnung.
Es gilt der Grundstückstarif, d. h. der Grundstückseigentümer ist gegenüber dem Landkreis Karlsruhe der Gebührenschuldner. Die Umlage der Müllgebühren auf evtl. vorhandene Mietparteien ist Sache des Grundstückseigentümers (bei mehreren Eigentumswohnungen in einem Haus die der Hausverwaltung).
Abfallentsorgung und Gebühren für Privatkunden
Die Abfallgebühren werden kreiseinheitlich berechnet, so dass in allen Kommunen im Landkreis Karlsruhe die gleichen Gebühren gelten. Die Abrechnungsart mit einem Jahresbetrag und der zusätzlichen Gebühr für die in Anspruch genommenen Behälterleerungen wird beibehalten. Weitere Informationen und die Gebührenübersicht können den Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Karlsruhe (-> Privatkunden -> Gebühren) entnommen werden.
Die Leerungstermine können dem jeweiligen Abfuhrkalender entnommen werden, welche vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe erstellt und jedes Jahr Ende November für das Folgejahr an alle Haushalte verschickt werden. Weitere Exemplare sind im Rathaus Ettlingen (Marktplatz 2), im Bürgerbüro (Schillerstraße 5 - 7), in der Stadtkämmerei (Kirchenplatz 9) und in den Ortverwaltungen erhältlich.
Abfallentsorgung und Gebühren für Gewerbekunden
Gewerbekunden wenden sich bitte direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe unter der Telefon-Nr. 01802/9820-10 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarif ggf. abweichend). Weitere Informationen können auf den Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Karlsruhe (-> Gewerbekunden) abgerufen werden.
Informationsmöglichkeiten
Internet
Informationen zum Entsorgungssystem des Landkreises Karlsruhe finden Sie im Internet unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de.
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Telefonische Kontaktaufnahme:
Telefon-Hotline jeweils Mo. bis Fr. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
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Privatkunden-Hotline |
0180 2 9820 20 * |
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Spermüll-Hotline |
0180 2 9820 30 * |
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Auftragsannahme für Container sowie Gewerbekunden-Hotline |
0180 2 9820 10 * |
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Reklamations-Hotline (kostenfrei) |
0800 2 160 150 |
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarif ggf. abweichend
Persönliche bzw. schriftliche Kontaktaufnahme:
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Karlsruhe
Siemens Technopark Bruchsal
Gebäude-Nr. 5137 A
Werner-von-Siemens-Straße 2 - 6
76646 Bruchsal
Öffnungszeiten:
Mo.-Do: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr sowie
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
E-Mail: kundenservice@awb.landratsamt-karlsruhe.de
Stadt Ettlingen
Telefonische Kontaktaufnahme:
Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch bei der Stadt Ettlingen, Stadtkämmerei, unter den Telefon-Nummern (07243) 101-248 und 101-246 während folgenden Dienstzeiten:
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Mo. bis Mi. |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
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Do. |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
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Fr. |
08:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche bzw. schriftliche Kontaktaufnahme:
Stadt Ettlingen
Stadtkämmerei
Kirchenplatz 9
76275 Ettlingen
Öffnungszeiten:
siehe oben aufgeführte Dienstzeiten
E-Mail: stadtkaemmerei@ettlingen.de
Weiterführende Links:
Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Karlsruhe (-> Aktuelles -> Satzung -> Satzung 2009)
Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Karlsruhe (-> Aktuelles -> Satzung -> Benutzungsordnung)
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Ettlingen ab 01.01.2007 bis 31.12.2008
Gebührenübersicht der Stadt Ettlingen ab 01.01.2007 bis 31.12.2008















