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Wahl/Zuständigkeiten des Bürgermeisters
Wahl
Herr Thomas Fedrow wurde in der öffentlichen Sitzung am 15.12.2009 vom Gemeinderat zum ersten Beigeordneten der Stadt Ettlingen gewählt. Seine Amtszeit beträgt gemäß § 50 Gemeindeordnung acht Jahre. Seinen Dienst hat er am 01.02.2010 angetreten, so dass die Amtszeit im Jahr 2018 endet.
Da Ettlingen mehr als 10.000 Einwohner hat, kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass ein oder mehrere Beigeordnete als Stellvertreter des Bürgermeisters (in Ettlingen der Oberbürgermeisterin) bestellt werden. Der erste Beigeordnete führt in Großen Kreisstädten die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“.
Der Bürgermeister vertritt den Oberbürgermeister ständig in seinem Geschäftskreis. Herr Fedrow ist als hauptamtlicher Beamter bestellt.
Zuständigkeitsbereich
Der Geschäftskreis von Herrn Fedrow richtet sich nach den Aufgaben, die seinem Dezernat zugeordnet sind. Dies sind das Amt für Bildung und Weiterbildung, das Amt für Jugend, Familie und Senioren, das Ordnungsamt, Stadtbauamt und Grundbuchamt gehören zum Dezernat II, dem Dezernat, das der Bürgermeister leitet. Ebenso gehört der Bereich Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu seinem Aufgabenbereich.
Als Bürgermeister nimmt Herr Fedrow an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teil.

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