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Landtagswahlen
Hier finden Sie das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl in Ettlingen.
Am 27. März 2011 wird der 15. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Die Abgeordneten des Landtags werden in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Wahlgebiet ist das Land Baden-Württemberg. Jede/r Wähler/in hat eine Stimme. Der baden-württembergische Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen in 70 Wahlkreisen. Wahlvorschläge können von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerber eingereicht werden. Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen Ersatzbewerber aufstellen, Einzelbewerber können dagegen nur in jeweils einem Wahlkreis kandidieren. Eine Wahl über Landeslisten findet nicht statt. Die Sitzverteilung wird erstmals nach dem Verfahren "Sainte-Lague/Schepers" ermittelt.
Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. In jedem Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat. Die anderen 50 Sitze werden im Verhältnisausgleich besetzt. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl der Abgeordneten über 120 hinaus erhöhen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Hinweise zur Briefwahl
Vor dem Wahltag besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen im Rathaus Albarkaden, Wahlamt (Eingang Bürgerbüro), Schillerstr. 7-9, zu folgenden Öffnungszeiten zu beantragen:
Montag und Mittwoch: 7.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am 25. März 2011. Das Wahlamt ist an diesem Tag von 8.00 – 18.00 Uhr geöffnet.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein entsprechender Antrag für die Briefwahl aufgedruckt. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben werden. An einen anderen als den Antragsteller persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Außer der persönlichen Antragstellung können Briefwahlanträge auch elektronisch, per Fax oder auf dem Postweg gestellt werden. Sollte Ihnen Ihr Wahlbezirk und Ihre Wählernummer nicht bekannt sein, können Sie per e-Mail: wahlamt@ettlingen.de unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Adresse und einer evtl. abweichenden Zustelladresse Briefwahlunterlagen beantragen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine telefonische Beantragung möglich ist!
Bei einer plötzlichen Erkrankung können die Wahlunterlagen von einer/einem Dritten gegen Vorlage eines unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt und abgeholt werden. Ferner weisen wir alle Briefwähler/innen darauf hin, dass der Wahlbrief (rosa) rechtzeitig bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, bei der angegebenen Stelle eingehen muss. Er kann im Bereich der Deutsche Post AG unfrei aufgegeben werden. Ein Einwurf in die Postbriefkästen sollte jedoch nur bis Freitag vor der Wahl erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt bitte den Wahlbrief direkt beim Wahlamt abgeben oder in die Hausbriefkästen der Rathäuser oder Ortsverwaltungen einwerfen, da ansonsten ein rechtzeitiges Eintreffen nicht gewährleistet ist.
Zusätzlich können am Samstag, 26. März 2011, von 9.00 bis 12.00 Uhr, und am Wahltag, von 8.00 bis 18.00 Uhr, Wahlbriefe persönlich im Wahlamt abgegeben werden. Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, können am Samstag noch Ersatzunterlagen ausgestellt werden.
Nachfolgend finden Sie den elektronischen Antrag. Bitte beachten Sie, dass hierzu die Angabe Ihres Wahlbezirks und Ihrer Wählernummer erforderlich ist, ansonsten können Sie per e-Mail: wahlamt@ettlingen.de unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Adresse und einer evtl. abweichenden Zustelladresse Briefwahlunterlagen beantragen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 101-278, Fax 101-183 oder e-Mail: wahlamt@ettlingen.de gerne zur Verfügung.
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