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Oberbürgermeister/-in - Wahlen
Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl 2011
Die nächste Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister findet am 24. Juli 2011 statt. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Die/Der Oberbürgermeister/in wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Häfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Grundsätze der ersten Wahl; es entscheidet die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los. In Ettlingen wurde eine evtl. Nachwahl auf den 14. August 2011 festgelegt. Bei der Nachwahl können auch Kandidaten antreten, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen. Ebenso können Bewerber/innen, die bei der ursprünglichen Wahl kandidiert haben, ihre Kandidatur für die Neuwahl zurückziehen.
Jede/r Wähler/in hat eine Stimme. Alternativ zu den aufgeführten Kandidaten kann in einer freien Zeile auf dem Stimmzettel eine wählbare Person eingetragen werden.
Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die vor Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Wahlberechtigt sind alle Bürger/innen der Gemeinde. Das Bürgerrecht besitzen alle Deutschen im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Ettlingen ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung innehaben. Ausgeschlossen sind jedoch Bürger/innen, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ihr Wahlrecht verloren haben. Wer das Bürgerrecht in der Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht, ist mit der Rückkehr Bürger/in.
Es finden insgesamt acht Bewerbervorstellungen statt, davon sechs in den Stadtteilen. Die Termine lauten wie folgt:
4. Juli 2011, Stadthalle, Friedrichstr. 14; 7. Juli 2011, Spechtwaldsaal, Allmendstr. 60, Spessart; 8. Juli 2011, Dorfgemeinschaftshaus, Hofstr. 2, Schluttenbach; 11. Juli 2011, Waldsaumhalle, Zum Scheffelhof 22, Oberweier; 12. Juli 2011, Turnhalle Pestalozzischule, Lindenweg 6-8; 13. Juli 2011, Sporthalle TV 05, Teichweg 10, Bruchhausen; 14. Juli 2011, Turnhalle Johann-Peter-Hebel-Schule, Burbacher Str. 7, Schöllbronn; 15. Juli 2011, Turnhalle Erich-Kästner-Schule, Georg-Blasel-Str. 9, Ettlingenweier.
Die Kandidaten werden sich zunächst vorstellen, danach wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Fragen an alle oder einzelne Bewerber zu richten. Die Veranstaltungen beginnen um 19.30 Uhr. Eine Bewirtung wird nicht angeboten.
Der Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz von Frau Oberbürgermeisterin Gabriela Büssemaker hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Juni über die Zulassung der Bewerber und deren Reihenfolge auf dem Stimmzettel entschieden. Alle vier Bewerber konnten zugelassen werden. Ihre Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Bewerbungseingang, wobei über die Pos. 1 und 2 aufgrund des gleichzeitigen Eingangs das Los entscheiden musste. Nachfolgend sind die Bewerber in ihrer Reihenfolge auf dem Stimmzettel genannt:
1. Deckers, Heinz-Jürgen; Ettlingen
2. Neumeister, Steffen; Ettlingen
3. Wittber, Matthias; Ettlingen
4. Arnold, Johannes; Nagold
Das amtliche vorläufige Wahlergebnis kann am Wahlabend unter der Telefonnummer 07243/101-223 in der Zeit von 19 -21 Uhr erfragt werden. Ferner kann auch im Bürgersaal des Rathauses, Marktplatz 2, ab 18.00 Uhr die Ermittlung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses verfolgt werden.
Hinweise zur Briefwahl
Vor der Hauptwahl (24. Juli 2011) und einer evtl. Neuwahl (14. August 2011) besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen im Rathaus Albarkaden, Wahlamt (Eingang Bürgerbüro), Schillerstr. 7-9, zu folgenden Öffnungszeiten zu beantragen:
Montag und Mittwoch: 7 - 16 Uhr, Dienstag: 8 - 16 Uhr, Donnerstag: 8 - 18 Uhr und Freitag: 8 - 12 Uhr (22. Juli 2011: 8 - 18 Uhr, bei einer evtl. Neuwahl am 12. August 2011, 8 - 18 Uhr).
Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am 22. Juli 2011 (bei einer evtl. Neuwahl am 12. August 2011). Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein entsprechender Antrag für die Briefwahl aufgedruckt. Es können auch schon im Vorfeld Briefwahlunterlagen für eine evtl. Neuwahl beantragt werden. Werden Briefwahlunterlagen nur für die Hauptwahl beantragt, wird die Wahlbenachrichtigungskarte mit den Briefwahlunterlagen wieder an die/den Antragsteller/in zurückgegeben.
Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben werden. An einen anderen als die/den Antragsteller/in persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Außer der persönlichen Antragstellung können Briefwahlanträge auch elektronisch unter wahlamt@ettlingen.de, per Fax oder auf dem Postweg gestellt werden. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift, evtl. abweichende Zustelladresse (auch Ausland) und ggfs. die Angabe, ob auch gleichzeitig Briefwahl für eine evtl. Neuwahl am 14.08.2011 beantragt wird.
Bei einer plötzlichen Erkrankung können die Wahlunterlagen von einer/einem Dritten gegen Vorlage eines unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt und abgeholt werden. Ferner weisen wir alle Briefwähler/innen darauf hin, dass der Wahlbrief (rosa) rechtzeitig bis zum Wahltag, 18 Uhr, bei der angegebenen Stelle eingehen muss. Er kann im Bereich der Deutschen Post AG unfrei aufgegeben werden. Ein Einwurf in die Postbriefkästen sollte jedoch nur bis Freitag vor der Wahl erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt bitte den Wahlbrief direkt beim Wahlamt abgeben oder in die Hausbriefkästen der Rathäuser oder Ortsverwaltungen einwerfen, da ansonsten ein rechtzeitiges Eintreffen nicht gewährleistet ist.
Zusätzlich können am Samstag, 23. Juli 2011 (bei einer evtl. Neuwahl am 13. August 2011), von 9 - 12 Uhr, und am Tag der Hauptwahl und einer evtl. Neuwahl, von 8 - 18 Uhr, Wahlbriefe persönlich im Wahlamt abgegeben werden. Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, können am Samstag vor der Wahl noch Ersatzunterlagen ausgestellt werden.
Für Fragen steht das Wahlamt unter Tel. 07243/101-278, Fax 07243/101-183, e-Mail: wahlamt@ettlingen.de, gerne zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie das Ergebnis der letzten Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister in Ettlingen.
Wahlergebnisse der Oberbürgermeister/-in - Wahlen
Oberbürgermeister/-in Wahl 2003

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