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Richtlinien der Stadt Ettlingen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege
II. Freie Wohlfahrtspflege
Fördergrundsätze
Förderfähig sind -entsprechend den gesetzlichen Grundlagen- die anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
die Kirchen und solche Vereinigungen und Einrichtungen, die nach Satzung und allgemein der Zielsetzung nach soziale
Aufgaben wahrnehmen und erfüllen.
Die Förderung erfolgt auf Antrag im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel.
Weitere Informationen können Sie hier herunterladen: II. Freie Wohlfahrtspflege (ab Seite 10)
Hier können Sie die Teilnehmerliste zu Kinder- und Jugendfreizeiten herunterladen: Teilnehmerliste
Informationen zum Ansprechpartner erhalten Sie im: Behördenwegweiser

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