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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Ettlingen
Allgemeines
Informationsmöglichkeiten
Auswirkungen der gesplitteten Abwassergebühr auf akutelle Bauvorhaben
Weiterführende Links
Allgemeines
In Ettlingen wurde bisher eine einheitliche Abwassergebühr für das Schmutz- und Niederschlagswasser über die bezogene Frischwassermenge berechnet.
Diese Berechnungsweise ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 (Az. 2 S 2938/08) nicht mehr zulässig. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind daher verpflichtet, die bisher einheitliche Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 separat in eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben zu splitten.
Die Stadt Ettlingen erzielt durch diese Umstellung keine höheren Einnahmen, da sich die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung dadurch nicht erhöhen. Die Kosten werden lediglich verursachungsgerechter umverteilt.
Die Schmutzwassergebühr errechnet sich weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge und beträgt 1,43 € pro verbrauchtem m³ Wasser zuzüglich Grundgebühr.
Die Niederschlagswassergebühr wird auf der Grundlage der Dachflächen und der versiegelten Flächen eines Grundstücks erhoben, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abfließt. Die Gebühr pro m² versiegelter Fläche beträgt 58 Cent pro Jahr.
Die Dachflächen sowie die versiegelten Flächen der Grundstücke wurden auf der Basis von Befliegungsdaten ausgewertet und dokumentiert. Hierzu wurden digitalisierte Fotos herangezogen, die bei einer Befliegung des Stadtgebiets erstellt wurden.
Im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens haben die Grundstückseigentümer Ende Juni 2011 zur Überprüfung der festgestellten Daten einen Erhebungsbogen erhalten. Dieser enthielt eine schematisierte Übersichtskarte des Grundstücks unter Angabe der einzelnen ermittelten Flächen mit der Aufforderung, die vorermittelten Flächen des jeweiligen Grundstücks zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Änderungen, die sich in der Zukunft auf einem Grundstück ergeben werden (z. B. Flächenent- bzw. -versiegelungen), sind bei der Tiefbauabteilung des Stadtbauamtes anzuzeigen.
Da die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr rückwirkend für 2010 in Kraft tritt, wurde der Abwassergebührenbescheid 2010 unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt. Die endgültige Abrechnung der Abwassergebühren 2010 erfolgt mit der Jahresendabrechnung 2011, die in Kürze von den Stadtwerken Ettlingen GmbH versandt wird.
Im vorläufigen Abwassergebührenbescheid 2010 wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, dass Vermieter in der ihrerseits erstellten Betriebskostenabrechnung ihr Mieter darauf hinweisen sollten, dass die Betriebskostenabrechnung 2010 bezüglich der Position Abwasser bis zur endgültigen Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
Vermieter haben aufgrund der besonderen Umstände nach § 556 Absatz 3 BGB die Möglichkeit, auch über die normalerweise zwölfmonatige Frist hinaus, ihre Betriebskostenabrechnung zu erstellen, nämlich dann, wenn sie die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten haben. Zu beachten ist jedoch, dass, sobald der endgültige Abwassergebührenbescheid vorliegt, die Betriebskostenabrechnung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Bescheides erstellt werden muss (Urteil BGH vom 05.07.2006 VIII ZE 220/05).
Informationsmöglichkeiten
Weitergehende Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden:
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Ettlingen
Wer noch Fragen zu seinem Erhebungsbogen hat oder Änderungen mitteilen möchte, kann sich an die städtische Rufnummer 0 72 43 / 101 - 131 wenden.
Für persönliche Auskünfte, die noch die Ersterhebung betreffen, stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei, Kirchenplatz 9, Zimmer 11 und 15, zur Verfügung, sowie alle Ortsverwaltungen.
Auswirkungen der gesplitteten Abwassergebühr auf aktuelle Bauvorhaben
Wer derzeit einen Neu-, An- oder Umbau bzw. eine Gebäudesanierung plant, sollte sowohl die Versiegelungsart der Flächen als auch die Nutzung des Niederschlagswassers bei der Gebäude- und Flächenplanung berücksichtigen. Wichtige Hinweise hierzu sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Weiterführende Links:
Merkblatt "Auswirkungen der gesplitteten Abwassergebühr auf Bauvorhaben“
Absetzungen von der Schmutzwassergebühr

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