- Startseite
- Verwaltung
- Politik
- Wahlen
- Volksabstimmung
Volksabstimmung
Hier finden Sie das Ergebnis der Volksabstimmung zum Bahnprojekt "Stuttgart 21".
Am 27.11.2011 findet in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung zum Bahnprojekt "Stuttgart 21 (S 21)" statt. Die Durchführung ähnelt einer Landtagswahl, wobei auf dem Stimmzettel anstelle von Parteien bzw. Kandidaten eine Frage aufgeführt ist, die die/der Stimmberechtigte mit "ja" oder "nein" beantworten muss.
Die Frage lautet: Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausführung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgar 21 (S21-Kündigungsgesetz)" zu?
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.im.baden-wuerttemberg.de
Stimmberechtigt sind alle Personen, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Baden-Württemberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Nicht stimmberechtigt sind Deutsche, die im Ausland leben, und Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch wenn diese in Baden-Württemberg leben.
Die Abstimmungszeit dauert von 8 bis 18 Uhr.
Bitte beachten:
Wie bei Wahlen erhält jede/r Stimmberechtigte ca. vier Wochen vor dem Abstimmungstag eine sog. "Wahlbenachrichtigung" zugesandt, die die Stimmberechtigung nachweist und auch Informationen zur Abstimmungszeit, dem Abstimmungsraum und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen gibt. Bislang wurden die sog. "Wahlbenachrichtigungen" in Postkartenform versandt. Bei der Volksabstimmung erhält jedoch jede/r Stimmberechtigte auch den Wortlaut des S 21-Kündigungsgesetzes übersandt, so dass die Benachrichtigung der Stimmberechtigten mittels einkuvertiertem DINA 4-Schreiben erfolgt. Das Kuvert trägt den Aufdruck "Amtliche Stimmbenachrichtigung - Volksabstimmung -".
Bei Volksabstimmungen erhält die/der Stimmberechtigte am Abstimmungstag einen Stimmzettel und einen Abstimmungsumschlag ausgehändigt. Im Gegensatz zu Landtagswahlen verzichtet der Gesetzgeber hier nicht auf die Ausgabe von Umschlägen.
Hinweise zur Briefabstimmung (Briefwahl)
Ab dem 07.11.2011 besteht die Möglichkeit, Briefabstimmungsunterlagen im Rathaus Albarkaden, Wahlamt (Eingang Bürgerbüro), Schillerstr. 7-9, zu beantragen. Die Öffnungszeiten des Wahlamtes lauten: Montag und Mittwoch, 7 bis 16 Uhr, Dienstag, 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 8 bis 18 Uhr und Freitag, 8 bis 12 Uhr. Ferner hat das Wahlamt am 25.11.2011 von 8 bis 18 Uhr, am 26.11.2011 von 9 bis 12 Uhr und am Abstimmungstag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Frist zur Beantragung endet am 25.11.2011, 18 Uhr. Auf den Benachrichtigungen an die Stimmberechtigten ist ein entsprechender Antrag aufgedruckt. Dieser muss eigenhändig unterschrieben sein. An Dritte dürfen Briefabstimmungsunterlagen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden. Außer der persönlichen Antragstellung können Briefabstimmungsanträge auch elektronisch unter wahlamt@ettlingen.de, per Fax oder auf dem Postweg gestellt werden. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich: Familienname, Vorname/n, Geburtsdatum, Anschrift, und eine evtl. abweichende Zustelladresse (auch Ausland).
Bei einer plötzlichen Erkrankung können die Briefabstimmungsunterlagen von einer/einem Dritten gegen Vorlage eines unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr, beantragt und abgeholt werden. Der Abstimmungsbrief (hellrot) muss rechtzeitig bis zum Abstimmungstag, 18 Uhr, bei der angegebenen Stelle eingehen. Er kann dazu bei der Deutschen Post AG unfrei aufgegeben werden. Ein Einwurf in die Postbriefkästen sollte jedoch nur bis Donnerstag/Freitag vor dem Abstimmungstag erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Abstimmungsbrief auch direkt beim Wahlamt abgegeben oder in die Hausbriefkästen der Rathäuser bzw. Ortsverwaltungen eingeworfen werden.
Sollten beantragte Briefabstimmungsunterlagen nicht zugegangen sein, können am Samstag vor der Abstimmung vom Wahlamt noch Ersatzunterlagen ausgestellt werden.
Hinweise für den Abstimmungstag
Im Stimmlokal kann auch ohne die Stimmbenachrichtigung abgestimmt werden. Es genügt als Identitätsnachweis der Personalausweis oder Reisepass. Für Fragen zur Abstimmung, Stimmbenachrichtigung, etc. ist das Wahlamt von 8 bis 18 Uhr unter der Tel. 07243/101-278 zu erreichen.
Am Abend der Volksabstimmung wird ab 17.30 Uhr das vorläufige Abstimmungsergebnis für Ettlingen und das landesweite Abstimmungsergebnis im Bürgersaal des Rathauses, Marktplatz 2, präsentiert. Alle Bürger/innen sind hierzu herzlich eingeladen.
Für Fragen steht das Wahlamt unter der Tel. 07243/101-278, Fax 07243/101-183, wahlamt@ettlingen.de, gerne zur Verfügung.

Favoriten










