Leistungen

Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden

Im Bürgerbüro kann ein Wohnsitz in Ettlingen als Zweitwohnsitz angemeldet werden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Bürgerbüro (Ordnungsamt)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie ziehen um.

Verfahrensablauf

Durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro bzw. durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht kann ein Wohnsitz als Zweitwohnsitz angemeldet werden. Der Zweitwohnsitz muss in Ettlingen sein.

Fristen

Innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug.

Erforderliche Unterlagen

Die Vorlage des Personalausweises oder des Passes bzw. der Vollmacht ist erforderlich. Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung muss außerdem vorgelegt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Freigabevermerk

Stadt Ettlingen 18.11.2013