FAQ-Corona Wirtschaftshilfen

Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuelle Informationen zu den Hilfs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten des Bundes und des Landes sowie zu Ihren Fachämtern vor Ort. Darüber hinaus steht Ihnen das Team der Wirtschaftsförderung per Mail unter wifoe@ettlingen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 07243 101-212 gern zur Verfügung.

Sofortprogramm für Einzelhandel und Innenstädte

In einer Pressemitteilung vom 23.09.2021 teilt das Wirtschaftsministerium mit, dass ein breitgefächertes Sofortprogramm für Einzelhandel und Innenstädte aufgelegt wurde.
Damit wurde ein niederschwelliges Angebot geschaffen werden um kurzfristig belebende Impulse für Kommunen und Einzelhandel zu setzen und sowohl Kommunen als auch Einzelhandel in Baden-Württemberg bei der Bewältigung von Corona-Folgen gezielt zu unterstützen. Hierfür stehen insgesamt fünf Millionen Euro bereit. Seit dem 23.09.2021 können Städte und Kommunen Förderanträge stellen auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.

Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld für mein Unternehmen?

Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld für mein Unternehmen?

Kurzarbeitergeld kann beantragt werden:

- bei Arbeitsausfall, Produktionsausfall, geschlossenem Betrieb - nicht bei Liquiditätsproblemen (hier greifen die auf dieser Seite aufgeführten Hilfsmaßnahmen).
- von Unternehmen, nicht für Solo-Selbstständige
- auch nur für einzelne Betriebsabteilungen
- zur Überbrückung von wirtschaftlichen Schäden aufgrund Corona mit dem Ziel danach wieder Vollbeschäftigung zu erreichen

Die maximale Bezugsfrist wurde auf 24 Monate verlängert.

Erleichterte Zugangsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (rückwirkend gültig ab 01.03.2020 bis vorerst 31.03.2022):
 
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
 
Wichtig ist, dass betroffene Unternehmen Kurzarbeit direkt bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.
 
Bei allen Fragen zu Kurzarbeitergeld können Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit Vorort wenden oder an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen ihn von Montag-Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr gebührenfrei unter: Tel.: 0800 4555520 bei der Auswahl in der Warteschleife Taste 2 drücken.
Informationen für Arbeitnehmer unter 0800 4555500.

Tilgungszuschuss Corona III

Seit 25.06.2021 können Schausteller und Marktkaufleute, Angehörige der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung den Tilgungszuschuss Corona beantragen.

Update: Die Landesregierung hat die Antragsfrist für den Tilgungszuschuss Corona III bis 30. Juni 2022 verlängert.

Anträge können bis zum 30.06.2022 auf www.bw-tilgungszuschuss.de gestellt werden.

Nähere Informationen finden Sie unter www.wm.baden-wuerttemberg.de

Fiktiver Unternehmerlohn und Überbrückungshilfe Corona für Selbstständige und kleine Unternehmen

Update: Bis 30.06.2022 verlängert: Überbrückungshilfe IV und Fiktiver Unternehmerlohn ihm Rahmen der Antragsstellung auf Überbrückungshilfe IV

Anträge für die Überbrückungshilfe und den fiktiven Unternehmerlohn können im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe IV über die Plattform des Bundes gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30.06.2022.
Näheres dazu unter  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus

Update Neustarthilfe: Verlängert bis 30.06.2022.
Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Update Neustarthilfe Plus: Verlängert bis 30.06.2022.
Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. März 2022 (verlängert). Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert.

Wichtig: Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.

Mehr erfahren zu Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021.
Mehr erfahren zu Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021.

Härtefallhilfen für Selbstständige und Unternehmen ab Mai 2021

Update: Verlängerung bis 30.06.2022.
Ab sofort können die Härtefallhilfen des Landes beantragt werden. Damit kann nun auch Unternehmen und Selbständigen geholfen werden, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben. Härtefallhilfen können gewährt werden, wenn ein Betrieb in Folge der Pandemie in seinem wirtschaftlichen Fortbestand bedroht ist, jedoch nachweislich kein anderes, bestehendes Hilfsangebot von Bund, Ländern und Kommunen greift.

Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen ist dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden.

Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist der Härtefallhilfen endet am 31. Oktober 2021.

Nähere Information zu den Härtefallhilfen finden Sie unter www.haertefallhilfen.de

Schnellkredite für den Mittelstand

Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Der neue KfW-Schnellkredit richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.

Das Wichtigste:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- Für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
  > Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
  > Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
- 10 Jahre Laufzeit
- Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Infos unter kfw.de

Wie beantrage ich steuerliche Erleichterungen?

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind. Durch das BMF-Schreiben müssen bei einem Antrag auf Stundung von Steuern keine strengen Voraussetzungen für Nachweise mehr erfüllt werden. Dies gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.

Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen.

Für die Anträge steht auf den Webseiten der Finanzämter in Baden-Württemberg ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten: FA-Antragsformular

Ansprechpartner:
Finanzamt Ettlingen Tel. 07243 101-508 0 oder über das Kontaktformular: Finanzamt-BW/Kontaktformular

Die Stadt Ettlingen hat ebenfalls Maßnahmen eingeleitet.  Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können fällige Gewerbesteuerzahlungen auf Antrag zinslos gestundet werden. Hierzu wenden Sie sich an das Steueramt der Stadt Ettlingen, Tel. 07243 101-282, E-Mail: juergen.huebner@ettlingen.de.

Wie beantrage ich Kredite zur Liquiditätssicherung?

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die unverschuldet Umsatzrückgänge durch Störungen in der Lieferkette oder durch Nachfragerückgänge erleiden, sollen Kredite mit verbesserten Zugangsbedingungen und Konditionen zur Sicherung der Liquidität erhalten. Folgende Maßnahmen sind aktuell durch die Förderbanken verfügbar:

KfW-Unternehmerkredit (Unternehmen mit mehr als 5 Jahren am Markt)

KfW-Kredit für Wachstum (Unternehmen mit mehr als 5 Jahren am Markt)

ERP-Gründerkredit (Unternehmen unter 5 Jahren am Markt)

Allgemeine Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline der KfW unter: 0800-5399 001. Die Beantragung eines KfW-Kredites kann nur über Ihre Hausbank erfolgen.

Näheres dazu unter www.l-bank.de

Wie beantrage ich eine Bürgschaft zur Liquiditätssicherung?

Bürgschaften für Betriebsmittel können über Ihre Hausbank zur Verfügung gestellt werden. (Keine Sanierungsfälle oder Unternehmen die vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren). Die Maßnahmen unterstützen ab sofort branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe.

Wenn eine Hausbank auf Grund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Liquiditäts-/Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, kann die L-Bank im Einzelfall bis zu 80 % des Risikos abnehmen.

Kontakt Bürgschaftsbank: Tel. 0711 1645-6, ermoeglicher@buergschaftsbank.de

Kontakt L-Bank Hotline Bürgschaften: Tel. 0711 122-2999, buergschaften@l-bank.de

Nachtrag:
Ab dem 15.07.2020 können auch Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten Sofortbürgschaften als KfW-Schnellkredit auf zwei Wegen beantragen:
- Über das Portal Ermoeglicher.de kann bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 % für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten
- Über das klassische Hausbankverfahren kann die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 % für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro.

Näheres dazu erfahren Sie unter www.wm.baden-wuerttemberg.de

Wie beantrage ich einen Überbrückungskredit?

Landesförderinstitute bieten zum ERP- und KfW-Angebot zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen und Überbrückungsgeld an. Das Überbrückungsgeld der L -Bank können Sie über Ihre Hausbank beantragen, die Hausbank haftet mit 20 %, L-Bank übernimmt 80 % Haftung.

Alle Förderkredite der L-Bank können mit Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank flankiert werden.

Für bestehende Förderkredite, deren Tilgungsbelastungen aufgrund der Corona -Krise vorübergehend nicht mehr leistbar sind, bietet die L-Bank eine bis zu 12-monatige Tilgungsaussetzung unter Anpassung der restlichen Tilgungsraten unter Beibehaltung der vertraglichen Zinsvereinbarung sowie der Gesamtlaufzeit an. Anträge können ab sofort formlos an die L-Bank gerichtet werden.

Kontakt L-Bank Hotline Wirtschaftsförderung: Tel. 0711 122-2345, wirtschaftsfoerderung@l-bank.de

Gibt es Hilfen für Startups?

„Start-up BW Pre-Seed“ wurde bis 31.12.2022 verlängert
Die Frühphasenförderung trägt dazu bei, dass mehr aussichtsreiche Start-up-Vorhaben finanzierungsreif für institutionelle Anleger gemacht werden. „Start-up BW Pre-Seed“ wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen.

Nähere Infos zur Antragstellung unter www.startupbw.de

Der Bundesverband der Deutsche Startups e. V. schlägt einen Schutzschirm als Vier-Stufen-Plan vor, da bisher vorgeschlagene Fördermaßnahmen an den Bedürfnissen von Startups vorbeigehen: Startups haben – insbesondere in einer frühen Phase – weder eine kreditgebende Hausbank noch erfüllen sie die herkömmlichen Kriterien, um einen Kredit zu erhalten. Den kompletten Schutzschirm und nähere Infos finden Sie unter: deutschestartups.org.

Ausbildung während der Corona-Krise?

Ausbildungsprämie- Stellen Sie ab dem 1. Juni 2021 einen neuen Auszubildenden ein, können Sie 4.000 Euro als Ausbildungsprämie erhalten. Bislang waren es 2.000 Euro.
- Werden Sie ab dem 1. Juni 2021 sogar noch mehr Ausbildungsplätze schaffen als vorher, erhalten Sie pro Auszubildenden sogar 6.000 Euro (bis 31. Mai 2021 sind es 3.000 Euro).
- Bisher konnten nur Betriebe mit höchstens 249 Mitarbeitern die Prämie beantragen. Ab 1. Juni 2021 dürfen Sie bis zu 499 Arbeitnehmer beschäftigen.
Die Prämie wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Die Übernahmeprämie läuft ebenfalls nicht aus, sondern gilt bis 31.12.2021. Außerdem wird sie erhöht. Wenn Sie einen Auszubildenden aus einem Betrieb übernehmen, der Insolvenz anmelden musste, können Sie 6.000 Euro Prämie erhalten. Gleiches gilt, wenn der ursprünglich ausbildende Betrieb aufgrund der Corona-Pandemie dem Auszubildenden kündigte oder kündigen wird.

Näheres dazu unter www.informationsportal.de

Welche Hilfen gibt es für Landwirte?

Landwirte haben einen Anspruch auf das Corona-Soforthilfe-Programm des Landes: Wirtschaftsministerium Baden-Wuerttemberg/soforthilfe-corona

Zeitgrenzen für die geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung sollen befristet auf eine Höchstdauer von fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet werden. Dies kann die Problematik mit ausländischen Saisonarbeitern entschärfen und zusätzliche Verdienstmöglichkeiten für die inländische Bevölkerung sichern.
*Quelle: Deutscher Städtetag

Die Reisebeschränkungen, die sich durch die Corona-Krise ergeben, haben zur Folge, dass den Landwirtschafts-Betrieben dringend benötigte Saisonarbeitskräfte nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung stehen werden. Die Plattform und die Aktion "Das Land hilft" bringt Arbeitssuchende, Freiwillige und hilfsbereite Menschen und Landwirte zusammen und hat das Ziel diesen Mangel mit Menschen aus der Region abzumildern. Freiwerdende Arbeitskapazitäten, beispielsweise aus der Gastronomie, könnten so die Arbeit der Erntehelfer aus Osteuropa wenigstens zum Teil kompensieren.

Landwirtschaftliche Betriebe können sich unter: https://www.daslandhilft.de/  
eintragen, die Solidarität nutzen und sich an der Aktion beteiligen und die Angebote nach Möglichkeit annehmen.

Die Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: Baden-Wuerttemberg Pressemitteilung

Hilfe für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen

Die Landesregierung hat ihr Corona-Hilfsprogramm für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen bis 30. Dezember 2021 verlängert. Diese können sechs weitere Monate lang Anträge auf finanzielle Unterstützung in Form des Liquiditätskredits Li GO stellen.

Das Land unterstützt gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, durch eine Förderung, die nicht zurückbezahlt werden muss. Die Mittel sollen zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 coronabedingt entgangenen Einnahmen wie Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen dienen.
Bevorzugt werden gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration berücksichtigt, etwa Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, Vereine und Organisationen im Bereich Demokratieförderung. Das Programm steht aber grundsätzlich auch ehrenamtlich getragenen gemeinnützigen Vereinen offen, sofern die Finanzmittel auskömmlich sind. Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet.

Näheres dazu unter www.l-bank.de

Soforthilfeprogramm für Sportvereine und -verbände

Das Land unterstützt mit einem Soforthilfeprogramm von rund 12 Millionen Euro Sportvereine und -verbände, die unverschuldet in einen existenzgefährdeten Liquiditätsengpass geraten sind.
Die Inanspruchnahme der Mittel setzt dabei voraus, dass die bestehenden Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (insbesondere die Soforthilfe Corona des Wirtschaftsministeriums für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Sollte der Jahresabschluss wider Erwarten doch positiv ausfallen, ist die Soforthilfe bis zur Höhe des Überschusses entsprechend zurückzuzahlen. Die Beantragung erfolgt über die regionalen Sportbünde.
Um Sportvereine zusätzlich zu unterstützen und ihre Liquidität sicherzustellen, können die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die während dieser Zeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattgefundenen Übungs- und Trainingsstunden trotzdem vergütet werden. Sollte weiterer Bedarf bestehen, kann die Verfahrensweise auch für das zweite Halbjahr 2020 Anwendung finden.

Update 09.07.2021:
Die Soforthilfe für Sportvereine und -verbände wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.

Näheres dazu unter www.baden-wuerttemberg.de

Krisenberatung - Beratungsförderung für von Corona betroffene Unternehmen

Update: Verlängerung bis zum 30.06.2022
Das Bundesprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" wurde auf Grund der aktuellen Corona-Krise um ein weiteres Modul ergänzt, nämlich um die "Krisenberatung Corona" die bis zum 30.06.2022 verlängert wurde. Damit sollen kleine und mittlere Unternehmen, die betriebswirtschaftliches Beratungs-Know-how im Zuge der Corona-Krise benötigen, gefördert werden.

Umfang der Beratung:
- 4 Tage
- Tagessatz 1.000 Euro netto
- Der Bundeszuschuss liegt bei 100 Prozent (Vollfinanzierung)
- Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist vom Unternehmen zu tragen
- Maximal möglich sind 4 Beratungstage.

Gefördert werden eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Die "Krisenberatung Corona" startete am 11.05.2020 und wird mit rund zwei Millionen Euro aus Landesmitteln finanziert. Die Beratung soll durch das RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH) erfolgen.
Weitere Infos erhalten Sie unter www.baden-wuerttemberg.de, und www.bafa.de

Livestream der IHK: Ratgeber-Serie "Schnelles Wissen" für Unternehmen

Neben dem Thema Soforthilfe wirft die Corona-Krise bei den Unternehmen eine Vielzahl weiterer Fragen auf. Die IHK Karlsruhe antwortet jetzt mit der neuen Ratgeber-Serie "Schnelles Wissen". Die Reihe beginnt mit dem Thema "Geld - Durchblick im Förderdschungel". In 30 Minuten erfahren die Unternehmen von Fachberatern der IHK, welche Möglichkeiten es neben Soforthilfe und Kurzarbeit derzeit gibt.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der IHK Karlsruhe.

Aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.