Sterholzbestellung

Man sieht sorgfältig gestapeltes Holz am Wegesrand, jeweils ein Ster neben dem anderen

Bis zum 30. Januar 2026 kann der Brennholzbedarf für Sterholz bei der jeweils zuständigen Ortsverwaltung bestellt werden. Der Vorrat an Sterholz ist begrenzt auf zwei Ster je Haushalt.

Der Preis für einen Ster Buchenholz (ggf. auch weiteres Hartlaubholz) beträgt 120 Euro inkl. 7 Prozent MwSt. Der Verkauf an die Sterholzkunden erfolgt ab März.

Die Ster sind jeweils mit einer Nummer gekennzeichnet und mit Holzstäben voneinander abgegrenzt. Diese Sterholz-Nummer findet sich auf der jeweiligen Rechnung wieder.

Das Holz sitzt an gut befahrbaren Waldwegen und muss, nach Bezahlung der Rechnung, vom Kunden dort bis zum 30. April 2026 abgeholt werden.

Unter Sterholz versteht man frisch geerntetes Brennholz, welches mit 1m Höhe, 1m Breite und 1m Länge am Waldweg grob gespalten aufgesetzt wird. Die Trocknung des Holzes dauert mindestens zwei Jahre.

Die Bestellung von Brennholz ist verbindlich. Das heißt, das Holz muss vom Besteller übernommen werden. Eine Rücknahme seitens der Forstabteilung ist nicht möglich.

Die Kunden werden ab März 2026 von der Forstabteilung informiert, sollte das Sterholz im Freihandverkauf nicht bereitgestellt werden.

Polterholz sowie Schlagraum mit liegenden und stehenden Flächenlosen können bei der Forstabteilung direkt bestellt werden. Die Bestellung kann telefonisch montags und donnerstags zwischen 7:30 und 9 Uhr zu den Sprechzeiten der Förster aufgegeben werden: Forstabteilung tel. 9226 forstabteilung@ettlingen.de

Revier Kreuzelberg, Herr Lauinger tel. 72 68 001, joachim.lauinger@ettlingen.de
Revier Albtal, Herr Göbel, tel. 72 68 008
ralph.goebel@ettlingen.de
Revier Hardtwald, Herr Lenhard, tel. 72 68 009, stefan.lenhard@ettlingen.de