Allgemeine Informationen
Aufgaben und Ziele
Aktives Wahlrecht
Alle Ettlinger Jugendliche im Alter von 13 bis 21 Jahren und alle Jugendliche, die eine Ettlinger Schule besuchen, dürfen den Jugendgemeinderat wählen.
Passives Wahlrecht
Alle Ettlinger Jugendliche im Alter von 13 bis einschließlich 21 Jahren können gewählt werden.
Allgemein
Der Jugendgemeinderat:
- hat 12 Mitglieder,
- trifft sich bis zu zehn Mal im Jahr,
- wählt sich eine/n Sprecher/in und eine Stellvertreter/in,
- wird vom Gemeinderat und der Verwaltung zu jugendspezifischen Themen angehört; das heißt, er hat beratende Funktion in allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten der Stadt Ettlingen,
- kann Anträge an Verwaltung und Gemeinderat stellen,
- hat einen eigenen Etat für Veranstaltungen usw.,
- ist Mitglied im Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg,
- hat seine Geschäftsstelle beim Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren.
Die Jugendgemeinderäte:
- werden für zwei Jahre gewählt, jedes Jahr werden sechs Mitglieder neu gewählt,
- sind ehrenamtlich tätig,
- erhalten eine Aufwandsentschädigung,
- sollen ihre Aufgaben uneigennützig und verantwortungsbewusst wahrnehmen,
- engagieren sich für Jugendliche,
- bringen ihre Ideen im Gemeinwesen ein (z.B. im Bereich Sport, Veranstaltungen, Umwelt usw.),
- und haben hoffentlich Spaß an der Arbeit mit den Jugendgemeinderäten und Jugendlichen.