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Behördenwegweiser

Bitte um Beachtung:

Die Ortsverwaltung Oberweier ist am Freitag 24.07.26 geschlossen  

Das Bürgerbüro ist am Samstag, den 01.08.2026 geschlossen.

Die Baurechtsbehörde ist ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Online-Terminvereinbarung und zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag, 13:30 bis 17:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.

Eingeschränkte Öffnungszeiten der Waffen- und Gaststättenbehörde in den Sommerferien:

In den Sommerferien ist die Waffen- und Gaststättenbehörde nur eingeschränkt erreichbar und in der Zeit von 03.08. - 18.08.2026 geschlossen. Wir bitten Sie, für Vorsprachen rechtzeitig einen Termin unter www.ettlingen.de/termin zu vereinbaren. 

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Externe Organisationseinheit

Finanzgericht Baden-Württemberg

  • Allgemeine Informationen
  • Zugehörige Leistungen
  • Formulare und Onlinedienste

Beschreibung

Das Finanzgericht ist in Baden

Das Finanzgericht ist in Baden-Württemberg zuständig für

  • Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
  • Kindergeldangelegenheiten sowie
  • Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.

Das Finanzgericht ist in erster Instanz zuständig für Klagen gegen Entscheidungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt, Oberfinanzdirektion, Finanzministerium), soweit es sich um Steuer- und Abgabenangelegenheiten handelt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Finanzbehörde in Baden-Württemberg befindet. Das Finanzgericht kann auf Antrag die Vollziehung von Abgabenbescheiden aussetzen.

Im Bereich Kindergeld ist das Finanzgericht erstinstanzlich zuständig für Klagen gegen Bescheide, die das Kindergeld betreffen.

Der Bürger kann beim Finanzgericht als Kläger oder Antragsteller selbst Klage erheben oder Anträge stellen. Es ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgeschrieben. Das Finanzgericht entscheidet über Klagen durch Urteil oder Gerichtsbescheid, über Anträge durch Beschluss.

Entscheidungen des Finanzgerichtes können nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof mit Sitz in München auf ihre Richtigkeit geprüft werden. In diesem Fall müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen.


Hausanschrift

Börsenstraße 6
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (07 11) 66 85-0
Fax (07 11) 66 85-1 66
E-Mail poststelle@fgstuttgart.justiz.bwl.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-prod-1498566844666-016502131
Internet http://www.fg-baden-wuerttemberg.de

Leistungen

  • Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
  • Urteil anfordern

Formulare und Onlinedienste

  • Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Prozesskosten­hilfe – Formular online ausfüllen
  • Prozesskostenhilfe - Hinweisblatt
  • Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg
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