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Behördenwegweiser

Bitte um Beachtung:

Das Bürgerbüro ist am Samstag, den 06.06.2026 geschlossen.

Die Ortsverwaltung Bruchhausen ist am Montag (01.06.26), Dienstag (02.06.26) und Freitag (05.06.26) von 09 - 12 Uhr und am Mittwoch (03.06.26) von 12 - 16 Uhr geöffnet.

Die Ortsverwaltung Schöllbronn ist am 29.05.26 und 05.06.26 geschlossen.

Die Ortsverwaltung Oberweier ist vom 08.06.2026 - 12.06.2026 geschlossen.

Die Baurechtsbehörde ist ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Online-Terminvereinbarung und zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag, 13:30 bis 17:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.

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Externe Organisationseinheit

Finanzgericht Baden-Württemberg

  • Allgemeine Informationen
  • Zugehörige Leistungen
  • Formulare und Onlinedienste

Beschreibung

Das Finanzgericht ist in Baden

Das Finanzgericht ist in Baden-Württemberg zuständig für

  • Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
  • Kindergeldangelegenheiten sowie
  • Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.

Das Finanzgericht ist in erster Instanz zuständig für Klagen gegen Entscheidungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt, Oberfinanzdirektion, Finanzministerium), soweit es sich um Steuer- und Abgabenangelegenheiten handelt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Finanzbehörde in Baden-Württemberg befindet. Das Finanzgericht kann auf Antrag die Vollziehung von Abgabenbescheiden aussetzen.

Im Bereich Kindergeld ist das Finanzgericht erstinstanzlich zuständig für Klagen gegen Bescheide, die das Kindergeld betreffen.

Der Bürger kann beim Finanzgericht als Kläger oder Antragsteller selbst Klage erheben oder Anträge stellen. Es ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgeschrieben. Das Finanzgericht entscheidet über Klagen durch Urteil oder Gerichtsbescheid, über Anträge durch Beschluss.

Entscheidungen des Finanzgerichtes können nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof mit Sitz in München auf ihre Richtigkeit geprüft werden. In diesem Fall müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen.


Hausanschrift

Börsenstraße 6
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (07 11) 66 85-0
Fax (07 11) 66 85-1 66
E-Mail poststelle@fgstuttgart.justiz.bwl.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-prod-1498566844666-016502131
Internet http://www.fg-baden-wuerttemberg.de

Leistungen

  • Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
  • Urteil anfordern

Formulare und Onlinedienste

  • Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Prozesskosten­hilfe – Formular online ausfüllen
  • Prozesskostenhilfe - Hinweisblatt
  • Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg
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