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Behördenwegweiser

Bitte um Beachtung:

Die Ortsverwaltung Oberweier ist vom 08.06.2026 - 12.06.2026 geschlossen.

Die Baurechtsbehörde ist ab sofort bis auf Weiteres nur noch per Online-Terminvereinbarung und zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Dienstag, 9:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag, 13:30 bis 17:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis.

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Externe Organisationseinheit

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  • Allgemeine Informationen
  • Zugehörige Leistungen

Beschreibung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  • kontrolliert,
  • beträt und
  • geht Beschwerden nach,

soweit es um den Datenschutz bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Telekommunikationsunternehmen geht. Der Bundesbeauftragte ist ferner für die Kontrolle zuständig, soweit für das geschäftsmäßige Erbringen von Postdiensten Daten von natürlichen oder juristischen Personen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert, ob Bundesbehörden (z. B. Bundesministerium, Bundesverwaltungsamt, Bundeskriminalamt) Bundesgerichte, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden, andere Organe der Rechtspflege des Bundes und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes und der Bundes unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, überregionale gesetzliche Krankenversicherungen in öffentlich-rechtlicher Form installierte Unternehmen des Bundes wie z. B. Kreditanstalt für den Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank sowie Telekommunikations- und Postdienstunternehmen) das Bundesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften über den Datenschutz einhalten.

Außerdem berät der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Bundesregierung, die Ministerien, die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geht zudem Beschwerden von Bürgern nach, die der Ansicht sind, dass eine der oben genannten öffentlichen Stellen zu Unrecht ihre Daten erhoben, gespeichert, genutzt oder weitergegeben hat oder ihrer Pflicht zur Datenlöschung nicht nachgekommen ist.

Der Bundesbeauftragte erstattet dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen schriftlichen Tätigkeitsbericht.

Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (02 28) 9 97 79 90
E-Mail poststelle@bfdi.bund.de
Internet http://www.bfdi.bund.de/

Leistungen

  • Datenschutzkontrolle - Datenschutzbeschwerde einreichen (personenbezogen)
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