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Gebäudeaufnahme im Landkreis Karlsruhe

    Das Liegenschaftskataster kann seinem Zweck als einzig vollständiger Nachweis der Flurstücke nur gerecht werden, wenn auch die Gebäude auf den Flurstücken vermessen und in den Unterlagen beschrieben sind.

    Informationen zur Gebäudeaufnahme erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.  

    Zuständige Stelle

    Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung

    Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung [Landratsamt Karlsruhe]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind verpflichtet, die Errichtung und die Änderung von Gebäuden anzuzeigen und die Gebäudeeinmessung zu veranlassen.

    Verfahrensablauf

    Das Vermessungsamt oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur können die Gebäudeeinmessung auch ohne Antrag des Eigentümers von Amts wegen durchführen.

    Weitere Informationen hierzu können Sie im Flyer Gebäudeaufnahme nachlesen.

    Auskunft und Beratung erhalten Sie von den für die jeweiligen Gemeinden zuständigen Außendienstmitarbeitern.

    Erforderliche Unterlagen

    Bitte erkundigen Sie sich, ob und welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

    Kosten

    Die Gebühren für die Gebäudeaufnahme richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung.

    Freigabevermerk

    Landratsamt Karlsruhe 25.10.2012

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