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Heilpraktiker im Landkreis Karlsruhe

    Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß dem Heilpraktikergesetzes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
    • Infoblatt Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

    Zuständige Stelle

    Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für das Heilpraktikerwesen in der gesamten Region Nordbaden zuständig.

    Gesundheitsamt Außenstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Informationen zu den Voraussetzungen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

    Verfahrensablauf

    Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.

    Erforderliche Unterlagen

    Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

    Kosten

    Die Kosten erfragen Sie bitte beim Gesundheitsamt.

    Freigabevermerk

    Landratsamt Karlsruhe 28.08.2012

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