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Umkennzeichnung von Fahrzeugen im Landkreis Karlsruhe

    Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

    Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.

    Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden (siehe auch "Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen").

    Onlineantrag und Formulare

    • KFZ-Zulassungsstelle: Was Sie mitbringen müssen

    Zuständige Stelle

    Zulassungsstelle

    Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]
    Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]
    Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]
    Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    Bei einem Verlust bzw. Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder der Kennzeichenschilder oder des Fahrzeuges müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage einer Diebstahlanzeige, Personalausweis, evtl. noch vorhandenes Kennzeichenschild bzw. der Fahrzeugpapiere, in Verbindung setzen.

    Hinweis:

    Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, ist neben der ausländischen Diebstahlsanzeige auch die Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Deutschland notwendig.

     

    Fristen

    Keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument
      - Gültiger Personalausweis oder
      - Gültiger Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
    • das/die Kennzeichenschilder

    Wenn Sie die Umkennzeichnung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
    zusätzlich: unterschriebene Vollmacht des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Ferner wird der Personalausweis von Ihnen als Bevollmächtigten benötigt.

     

    Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:

    Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

    Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Verlustanzeige"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

     

    Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich:

    Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

    Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei

    Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Verlustanzeige"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

    Kosten

    26,80 Euro (im Einzelfall höher) + 12,80 Euro für die Wunschkennzeichenreservierung,

    eventuell 5,- Euro für eine neue Feinstaubplakette

    sowie die Kosten für die Kennzeichenschilder

    Hinweise

    Weiterführende Informationen

    Achtung: Nach Verlust oder Diebstahl ist die betroffene Kennzeichenkombination aus Buchstaben und Ziffern für 10 Jahre gesperrt!

    Freigabevermerk

    21.08.2014

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