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Schadensmelder in oder an städtischen Gebäuden

    Dient der Meldung von Schäden in oder an städtischen Gebäuden durch Dritte (Nutzer, Mieter, Besucher, Passanten)

    Zuständige Stelle

    Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft

    Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft [Stadt Ettlingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Schaden oder Mangel in oder an einem städtischen Gebäude

    Verfahrensablauf

    Sie möchten einen Schaden oder einen Mangel in oder an städtischen Gebäuden melden?

    Der Schadensmelder ermöglicht es Ihnen, auf einfachste Art und Weise Kontakt zum Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft aufzunehmen, um diese schnell und einfach über Schäden jedweder Art in Kenntnis zu setzen. Die zuständigen Personen erhalten Ihren Hinweis und können dank Ihrer Mithilfe umgehend alles Weitere veranlassen.

    Hierzu bitte folgende Schadensmeldung ausfüllen.

    Unser Service-Telefon ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr -12:00 Uhr besetzt.

    In dringenden Notfällen, außerhalb unserer Servicezeiten, erreichen Sie die 24 Stunden Rufbereitschaft unter 0172 7680227.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich, jedoch ist eine möglichst genaue Benennung des Schadens und des Ortes hilfreich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Freigabevermerk

    Stadt Ettlingen 08.11.2013

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