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Kraftfahrzeug - 100 km/h-Zulassung

    Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.

    Zuständige Stelle

    Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]
    Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]
    Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]
    Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren.

    Verfahrensablauf

    Vorsprache mit den erforderlichen Unterlagen in der Zulassungsstelle.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten, sobald die Zuteilung erfolgt ist, ist diese unbefristet gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • ggf. die technische Änderung

    Kosten

    Für die Tempo 100km/h Plakette werden von der Zulassungsstelle 2,60 € berechnet. Es können weitere Kosten für die technische Eintragung entstehen.

    Hinweise

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.

    Freigabevermerk

    27.03.2019

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