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Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

    Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Leasingbriefauskunft beantragen

    Zuständige Stelle

    Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]
    Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]
    Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]
    Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

    Verfahrensablauf

    Bitte nutzen Sie zur Leasingbriefauskunft den Onlineantrag und halten Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bereit.

    Fristen

    Bitte achten Sie darauf, Ihren Kfz-Vorgang zeitnah auszuführen sowie in Rücksprache mit der Bank, damit die Bank den Brief von der Zulassungsstelle nicht vor Durchführung des Kfz-Vorgangs zurückfordert.

    Erforderliche Unterlagen

    Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Kosten

    Bei der Zulassung vor Ort werden Gebühren für die Rücksendung des Briefes erhoben.

    Hinweise

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
    Somit also bei:

    • Neuzulassung
    • Halterwechsel
    • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
    • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
    • neuem Kennzeichen
    • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
    • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
    • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
    • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

    Freigabevermerk

    07.02.2025 LRA KA

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