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Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Privatmusikerziehende nach § 4 Nr. 21 b) bb) UStG

    Sie sind Privatmusikerzieher/Privatmusikerzieherin mit Wohnsitz in Ettlingen und möchten sich nach § 4 Nr. 21 b) bb) Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreien lassen?

    Zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung zur Umsatzsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 b) bb) UStG ist die untere Verwaltungsbehörde. Das heißt für den Stadtbereich Ettlingen: die Stadt Ettlingen.

    Stadtkämmerei / Städtische Finanzverwaltung [Stadt Ettlingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Wohnsitz in Ettlingen

    Verfahrensablauf

    Sobald alle erforderlichen Unterlagen bei der Stadtkämmerei eingegangen sind, wird die Bescheinigung erstellt.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Ausstellung der Bescheinigung sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Abschlusszeugnis (Diplom- oder Masterabschluss im musikalischen Bereich) über die musikalische Ausbildung des Antragstellers/der Antragstellerin,
    • Bestätigungen mindestens zweier (ehemaliger) Schüler/Schülerinnen, dass sie bei dem Antragsteller/der Antragstellerin Musikunterricht erhalten (haben) und
    • Bestätigungen der vorstehenden Schüler/Schülerinnen, dass eine Studienaufnahme angestrebt bzw. erfolgt ist.
    • Sofern der Unterricht an einer staatlich geförderten oder privaten Musikschule erfolgt, kann anstatt der Bestätigungen der Schüler auch ein Nachweis der Musikschule vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass die Musikschule nach den Lehrplänen des Verband deutscher Musikschulen (VDM) unterrichtet.

    Achtung: Die von der Stadt Ettlingen ausgestellte Bescheinigung gilt nur zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Steuerbefreiung; die Entscheidung darüber obliegt allein den Steuerbehörden.

    Kosten

    Für die Ausstellung der Bescheinigung fallen keine Kosten an.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe

    Hinweise

    Keine

    Vertiefende Informationen

    Keine

    Rechtsgrundlage

    § 4 Nr. 21 b) bb) Umsatzsteuergesetz

    Freigabevermerk

    26.08.2024

    Copyright © 2021 Ettlingen