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Einwilligung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt

    Die Stadt Ettlingen kann Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt veröffentlichen. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten geschieht dies nicht automatisch. Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sollten Sie eine entsprechende Veröffentlichung Ihres Ehrentages im Amtsblatt der Stadt Ettlingen wünschen, bitten wir vorab um Ihre schriftliche Einwilligung über das bereitgestellte Formular. Wurde keine Einwilligung erteilt, wird ab dem 01.01.2025 keine Veröffentlichung im Amtsblatt Ettlingen erfolgen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Alters- und Ehejubiläen - Einwilligung zur Veröffentlichung im Amtsblatt

    Zuständige Stelle

    Bürgerbüro

    Bürgerbüro (Ordnungs- und Sozialamt) [Stadt Ettlingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie wünschen die Veröffentlichung Ihres Alters- und/oder Ehejubiläums im Amtsblatt der Stadt Ettlingen.

    Verfahrensablauf

    Sobald das Bürgerbüro Ihre schriftliche Einwilligung erhalten hat, leitet dieses Ihren Wunsch zur Veröffentlichung an das Amtsblatt der Stadt Ettlingen weiter.

    Fristen

    Vorliegen der Einwilligung 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass.

    Erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Einwilligung durch das bereitgestellte Formular.

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    Diese Einwilligung gilt ausschließlich für die Veröffentlichung Ihrer Daten im Amtsblatt der Stadt Ettlingen im Rahmen des von Ihnen angegebenen Alters- bzw. Ehejubiläums und aufgrund Ihrer Einwilligung.

    Sofern Sie die Weitergabe Ihrer Alters- bzw. Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nicht möchten, müssen Sie dieser durch eine sog. Übermittlungssperre widersprechen. Der Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten ist digital auf der Homepage der Stadt Ettlingen oder beim Bürgerbüro Ettlingen, Schillerstr. 7-9, Tel.: 07243 101-222, möglich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ettlingen.de/einwilligung-jubilare-ab

    Freigabevermerk

    Stadt Ettlingen

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