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Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege - Verwendungsnachweis einreichen

    Die Spitzenverbände, die sich in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen haben, erhalten eine institutionelle Förderung durch das Land Baden-Württemberg. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können die Fördermittel hier abgerufen werden und im Folgejahr der Verwendungsnachweis über die Fördermittel eingereicht werden.

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Verband seinen Sitz hat.

    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie sind ein Spitzenverband in der Liga der freien Wohlfahrtspflege und haben bereits einen Zuwendungsbescheid vom Regierungspräsidium erhalten.

    Verfahrensablauf

    • Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf dem Serviceportal an.
    • Geben Sie den Sitz des Verbands an und wählen Sie das passende Online-Formular aus:
      • Den Online-Mittelabruf, falls Sie den Zuwendungsbescheid schon erhalten haben und sich nun die Fördermittel auszahlen lassen möchten
      • Den Online-Verwendungsnachweis, falls Sie im Vorjahr Fördermittel erhalten haben.
    • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
    • Beim Verwendungsnachweis ist im Upload-Bereich zusätzlich ein Teilrechnungsabschluss hochzuladen.
    • Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatisch generierte Sendebestätigung.

    Fristen

    Verwendungsnachweise sind bis spätestens 01.06. des auf die Bewilligung folgenden Kalenderjahres einzureichen.

    Erforderliche Unterlagen

    Im Rahmen des Verwendungsnachweises ist ein Teilrechnungsabschluss vorzulegen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.

    Rechtsgrundlage

    Keine

    Freigabevermerk

    28.07.2026 Regierungspräsidium Stuttgart

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