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Bafög für Studenten im Landkreis Karlsruhe

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

    Zuständige Stelle

    Studentenwerk Karlsruhe
    Adenauerring 7
    76131 Karlsruhe (Oststadt)

    Tel.: 0721 / 6909 - 177
    Fax: 0721 / 6909 - 292

    E-Mail: bafoeg@sw-ka.de

    http://www.sw-ka.de

    Kernöffnungszeiten der Verwaltung:
    Montag bis Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Landratsamt Karlsruhe

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Vorausetzungen für die Bafög-Gewährung und sonstige Voraussetzungen erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.

    Verfahrensablauf

    Für Fragen zum Verfahrensablauf, der Dauer etc. steht Ihnen das Studierendenwerk Karlsruhe zur Verfügung.

    Fristen

    -

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie im Einzelfall mitbringen müssen, erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.

    Kosten

    -

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Monate. Da die meisten Anträge zum Wintersemester gestellt werden, kann es auch mal länger als 12 Wochen dauern.

    Hinweise

    Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Karlsruhe (BAföG-Amt) ist ausschließlich für Studierende der Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim zuständig.
    Für Schüler/-innen, Auszubildende oder Beantragende für das sogenannten Meister-BAföG (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) mit Wohnsitz in Karlsruhe ist die Stadt Karlsruhe zuständig.

    Freigabevermerk

    27.10.2014

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