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Baumfällen beantragen

    Antrag eines Grundstückseigentümers oder eines Bürgers einen Baum auf eigenem Grundstück oder auf einer öffentlichen Fläche zu fällen.

    Zusatzinfo für Baumfällen auf eigenem Grundstück:

    Es ist keine Genehmigung durch die Stadt Ettlingen erforderlich. Ausnahme: Vom 1. März bis 30. September eines Jahres dürfen keine Hecken gerodet und Bäume nur auf manchen Standorten gefällt werden. Weiterhin ist beim Vorhandensein von geschützen Arten (Specht, bestimmte Käferarten, etc.) eine Befreiung bei der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Karlsruhe) zu beantragen.

    Zuständige Stelle

    Stadtbauamt (Garten- und Friedhofsabteilung)

    Stadtbauamt [Stadt Ettlingen]

    Leistungsdetails

    Verfahrensablauf

    Die Garten- und Friedhofsabteilung des Stadtbauamtes prüft die Anfrage und lässt ggf. den Baum auf öffentlichen Flächen fällen. Steht der Baum auf einem privaten Grundstück wird an das Landratsamt Karlsruhe verwiesen.

    Erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich. Bei Bäumen auf öffentlichen Flächen ist eine genaue Ortsangabe nötig.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Freigabevermerk

    Stadt Ettlingen 07.11.2013

    Copyright © 2021 Ettlingen