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Bußgeld bezahlen

    Beim Bußgeld handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld ist in der Regel bei weniger schweren Verstößen vorgesehen. Zuständig für die Erhebung eines Bußgeldes ist das jeweilige Fachamt - für den Einzug bzw. die Beitreibung des Betrages die Stadtkasse Ettlingen (Finanzverwaltung/Stadtkämmerei).

    Onlineantrag und Formulare

    • Einzugsermächtigung der Stadt Ettlingen

    Zuständige Stelle

    Stadtkasse (Stadtkämmerei)

    Stadtkasse (Stadtkämmerei) [Stadt Ettlingen]

    Leistungsdetails

    Verfahrensablauf

    Der Bußgeldempfänger erhält einen Bußgeldbescheid und überweist den Betrag unter Angabe des Buchungszeichens auf ein städtisches Konto.

    Fristen

    Die Frist für die Überweisung ist im Gebührenbescheid angegeben. Wird diese Frist nicht eingehalten fallen zusätzliche Gebühren an.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich. Bei der Überweisung oder bei telefonischen Rückfragen ist es hilfreich, wenn das Buchungszeichen angegeben werden kann.

    Kosten

    Neben dem Bußgeld fallen keine weiteren Kosten an. Lediglich bei nicht fristgerechter Zahlung werden zusätzliche Gebühren erhoben.

    Freigabevermerk

    Stadt Ettlingen 18.11.2013

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