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Erstattung von Schmutzwassergebühren

    Gem. § 39 a der Abwassersatzung der Stadt Ettlingen können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Hier einige Beispiele, für die eine Absetzung von der Schmutzwassergebühr in Frage kommt:

    - Absetzung wegen Gartenbewässerung und für landwirtschaftliche Betriebe

    - Absetzung bei Viehhaltung

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag Erstattung der Schmutzwassergebühren bei Viehhaltung (pdf)
    • Antrag Erstattung der Schmutzwassergebühren mit Zwischenzähler (pdf)
    • Online-Antrag auf Erstattung von Schmutzwassergebühren für das Jahr 2024

    Zuständige Stelle

    Stadtkämmerei / Städtische Finanzverwaltung [Stadt Ettlingen]
    Steuerverwaltung (Stadtkämmerei) [Stadt Ettlingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Ein geeigneter Nachweis für die absetzbare Wassermenge ist die Ermittlung der Wassermenge mit Hilfe eines Wasserzählers. Dieser Zwischenzähler muss Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen (das heißt insbesondere Zählerwechsel beziehungsweise Nacheichung alle 6 Jahre). Für die fristgerechte Eichung sind Sie selbst verantwortlich. Die Zählerstände sind am 31.12. eines Abrechnungsjahres von Ihnen selbst abzulesen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben können die nicht eingeleiteten Wassermengen auch pauschal ermittelt werden, wenn eine Messung mittels separatem Wasserzähler nicht möglich ist. Nähere Informationen können Sie den entsprechenden Antragsformularen entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Nach Erhalt der Verbrauchsgebühenabrechnung der Stadtwerke besteht einen Monat lang die Möglichkeit, bei der Stadtkämmerei, Erwin-Vetter-Platz 2c in Ettlingen, einen Antrag auf Absetzung Rückerstattung der Gebühren der nicht eingeleiteten Wassermenge zu stellen.

    Fristen

    ein Monat nach Erhalt der Verbrauchsgebührenabrechnung der Stadtwerke

    Erforderliche Unterlagen

    bereitgestellte Formulare zur jeweiligen Antragstellung

    Kosten

    keine

    Hinweise

    -

    Freigabevermerk

    Stadt Ettlingen

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