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Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden

    Im Bürgerbüro kann ein Wohnsitz in Ettlingen als Zweitwohnsitz angemeldet werden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Zuständige Stelle

    Bürgerbüro (Ordnungsamt)

    Bürgerbüro (Ordnungs- und Sozialamt) [Stadt Ettlingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie ziehen um.

    Verfahrensablauf

    Durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro bzw. durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht kann ein Wohnsitz als Zweitwohnsitz angemeldet werden. Der Zweitwohnsitz muss in Ettlingen sein.

    Fristen

    Innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug.

    Erforderliche Unterlagen

    Die Vorlage des Personalausweises oder des Passes bzw. der Vollmacht ist erforderlich. Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung muss außerdem vorgelegt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Freigabevermerk

    Stadt Ettlingen 18.11.2013

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