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Auslandsgeschäft

Wer sich entschließt, im Import- oder Exportgeschäft tätig zu werden, muss sich mit einer Reihe zollrechtlicher Bestimmungen auseinandersetzen.

Vertiefende Informationen

  • Bundeszollverwaltung
  • Bundeswirtschaftsministerium

Zugehörige Leistungen

  • Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland beantragen
  • Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen
  • Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 17.04.2019 freigegeben.

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