Kindergärten in Ettlingen
Kindergärten in Ettlingen
Übersicht Kindergärten und Kindertagespflege (PDF, 328 KB)
weiter zur Kindertagespflege
Wo melde ich mein Kind an?
Online Anmeldung Krippen- / Kindergartenplatz
Informationen zur Online-Vormerkung
Kinder von 1 bis 3 Jahren mit Hauptwohnsitz in Ettlingen können für Krippengruppen angemeldet werden. Anmelden können Sie sich zentral über die Online-Vormerkung der Stadt Ettlingen.
Für Kinder von 2 bis 3 Jahren mit Hauptwohnsitz in Ettlingen werden außer den Krippenplätzen auch noch altersgemischte Plätze in einigen Kindergartengruppen angeboten. Anmeldungen für altersgemischte Plätze sowie für Kinder ab 3 Jahren sind ebenfalls direkt über die Online-Vormerkung vorzunehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren unter 07243 101-8921 oder per Mail an kita-vormerkung@ettlingen.de.
Wie viel kostet ein Kindergartenplatz?
Ab 01.09.2026 hat die Arbeitsgemeinschaft der Ettlinger Kindergartenträger entsprechend der Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Landesverbände nachfolgende Elternbeiträge beschlossen:
| Kinder unter 3 Jahren | Kinder über 3 Jahren | ||
| HT - Beitrag | 236,00 Euro | HT - Beitrag | 118,00 Euro |
| VÖ - 6 Stunden-Beitrag | 330,00 Euro | VÖ - 6 Stunden-Beitrag | 165,00 Euro |
| VÖ - 6,5 Stunden-Beitrag | 360,00 Euro | VÖ - 6,5 Stunden-Beitrag | 180,00 Euro |
| GT - 8 Stunden-Beitrag | 552,00 Euro | GT - 8 Stunden-Beitrag | 276,00 Euro |
| GT - 9 Stunden-Beitrag | 622,00 Euro | GT - 9 Stunden-Beitrag | 311,00 Euro |
| GT - 9,5 Stunden-Beitrag | 656,00 Euro | GT - 9,5 Stunden-Beitrag | 328,00 Euro |
| GT - 10 Stunden-Beitrag | 692,00 Euro | GT - 10 Stunden-Beitrag | 346,00 Euro |
Zuzüglich fallen Kosten für die Mittagsverpflegung in Höhe von max. 90 Euro monatlich an.
Die Elternbeiträge pro Kindergartenjahr sind 11 Monate fällig (August beitragsfrei).
Bekomme ich Zuschüsse?
Der reguläre Elternbeitrag könnte sich durch die städtische Mehrkindförderung reduzieren. Das je nach gewähltem Betreuungsmodell geltende Elternentgelt ermäßigt sich bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Betreuung (Kindertageseinrichtung, Horte, flexible Nachmittagsbetreuung oder verlässliche Grundschule) für ein zweites Kind um 1/3 und für ein drittes Kind um 3/4 des Ausgangsbetrags. Für das vierte Kind und weitere Kinder wird kein Elternentgelt erhoben.
Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die Kindergartenleitung.
Das Landratsamt Karlsruhe gewährt auf Antrag die Übernahme von Beiträgen in Kindertageseinrichtungen.
Hier erhalten Sie zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe mehr Informationen.
Familien, die unter einem bestimmten Nettoeinkommen liegen, erhalten darüber hinaus durch die städtische Sozialförderung einen monatlichen Zuschuss zum Kindergartenbeitrag in Höhe von bis zu 50,00 Euro.
Tabelle Nettoeinkommen:
Um einen Zuschuss für das Mittagessen Ihres Kindes zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Landratsamt Karlsruhe zu stellen.
Hier erhalten Sie nähere Informationen (PDF-Datei zum direkten Ausfüllen).
Informationen zur Betreuung von Schulkindern:
Ganztagesschule
Grundschulförderklasse
Horte an Schulen
Flexible Nachmittagsbetreuung
Verlässliche Grundschule

