
Ettlinger Kinder- und Familienpass
Wer im Besitz des Ettlinger Kinder- und Familienpasses oder des Ettlinger Kinder- und Familienpasses plus ist, kann den Pass ab Januar eines jeden Jahres auf Antrag verlängern lassen. Der Pass wird dann bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres verlängert und mit neuen Wertgutscheinen bestückt.
Ebenso kann auch ein Neuantrag auf den Ettlinger Kinder- und Familienpass gestellt werden.
Die im Pass enthaltenen Wertgutscheine können im aktuellen Kalenderjahr auch nachträglich gegen Vorlage einer Quittung beim Ordnungs- und Sozialamt verrechnet werden.
Zur Verlängerung wird der Ettlinger Kinder-und Familienpass benötigt, beim Kinder- und Familienpass plus darüberhinaus noch ein aktueller Leistungsbescheid. Der Ettlinger Kinder- und Familienpass kann persönlich im Ordnungs- und Sozialamt oder in den Ortsverwaltungen beantragt und ggfls. verlängert werden. Alternativ kann das jeweilige Antragsformular auch ausgedruckt und ausgefüllt an unten stehende Adresse geschickt werden - in diesem Fall wird der Pass nach Ausstellung an die Antragsteller versandt. Bitte denken Sie im Falle einer Verlängerung unbedingt an die Übersendung der Ettlinger Kinder- und Familienpässe Ihrer Kinder.
Flyer mit Voraussetzungen zur Gewährung:
Anträge:
Der Ettlinger Kinder- und Familienpass ist unaufgefordert zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Kooperationspartner des Ettlinger Kinder- und Familienpasses
In folgenden Einrichtungen können Wertgutscheine eingelöst bzw. verrechnet werden:
- Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren:
Verlässliche Grundschule, Horte, Flexible Nachmittagsbetreuung: Ansprechpartnerin Frau Dürr, Tel. 07243 101-229 / Ferienpass: Ansprechpartnerin Frau Wipfler, Tel. 07243 101-148 / Kosten für Schulbücher: Ansprechpartnerin Frau Frank, Tel. 07243 101-863 / Mittagessen Pestalozzi-/Carl-Orff-Schule: Ansprechpartnerin Frau Gottfried, Tel. 07243 101-862; bjfs@ettlingen - Auto- und Motorsportclub AMC Albgau e.V.
- Badminton-Club Schöllbronn e.V.
- Carnevalverein Spessarter Eber e.V.
- DLRG OG Ettlingen, https://ettlingen.dlrg.de
- Ettlinger Bäder: beim Kauf von Saison- und Jahreskarten (nur erhältlich bei der Stadtinfo sowie den Ortsverwaltungen Bruchhausen und Schöllbronn) oder beim Kauf von Wertkarten (Verrechnung der Wertgutscheine nach Kartenkauf gegen Vorlage einer Quittung im Ordnungs- und Sozialamt). Einzeleintrittskarten für Kinder können mit den Wertgutscheinen bei der Stadtinfo direkt eingelöst werden.
- Ettlinger Frauen- und Familientreff e.V.
- Forum Musikum - die freie Musikschule Ettlingen
- Freie evangelische Gemeinde
- FVA Bruchhausen, www.fva-bruchhausen.de
- FV Ettlingenweier
- Judo-Club Ettlingen e.V.
- Karlsruher Zoo (Verrechnung der Wertgutscheine nach Kartenkauf gegen Vorlage einer Quittung im Ordnungs- und Sozialamt möglich / gilt nur für Kindereintrittskarten), http//www.karlsruhe.de//zoo
- Kinder- und Jugendzentrum Specht: Stadtranderholung und Kursangebote
- Kino Kulisse Ettlingen
- Kultur- und Sportamt für Kinderveranstaltungen, kultur@ettlingen.de
- Ettlinger Moschdschelle e.V.
- Museum Ettlingen
- Musikschule
- Musikverein Ettlingenweier e.V.
- Naturkunde Museum (beim Kauf von Wertkarten: Verrechnung der Wertgutscheine nach Kartenkauf gegen Vorlage einer Quittung im Ordnungs- und Sozialamt möglich / gilt nur für Kindereintrittskarten), museum@naturkundeka-bw.de
- Pfadfinderbund Süd-Stamm Cherusker e.V.
- Pfarrgemeinde Herz-Jesu (Kinder- und Jugendchor, KjG, Ministranten), pfarramt.herz-jesu@kath-ettlingen-stadt.de
- Schwimm-mit-Grimm
- Selbstverteidigung Albtal, Oliver Seib (Gewaltpräventionstrainer B + C, Gesundheitstrainer für Kinder), Tel. 0176 66199735
- SSV Ettlingen 1847 e.V.
- Stadtbibliothek
- Schlossfestspiele, Tel. 07243 101-318, (gültig nur für Kinderstücke / gilt nur für Kindereintrittskarten), schlossfestspiele@ettlingen.de
- Tafelladen: nach dem Kauf von Schlossfestspielkarten für die Kinderstücke (nachträgliche Verrechnung mit Wertgutscheinen beim Ordnungs- und Sozialamt möglich / gilt nur für Kindereintrittskarten), www.tafel-bw.de/ettlingen
- TanzCentrum Ettlingen
- Tennisclub Blau-Weiß Bruchhausen e.V.
- TSV-Ettlingen e.V.
- TSV-Schöllbronn 1907 e.V., (Wertgutscheine können nachträglich beim Ordnungs- und Sozialamt angerechnet werden)
- TV 05 Bruchhausen e.V.
- Volkshochschule: Kursgebühren
Ihr Verein ist nicht aufgelistet? Bitte fragen Sie bei Bedarf direkt bei Ihrem Verein nach.
Ermäßigung unter Vorlage des Ettlinger Kinder- und Familienpasses plus gewähren folgende Einrichtungen:
- Schlossfestspiele (ermäßigte Karten zu je 3,- € für das Kinderstück werden im Tafelladen Ettlingen an besonders bedürftige Familien für deren Kinder verkauft. Nachträgliche Verrechnung mit Wertgutscheinen beim Ordnungs- und Sozialamt möglich)
- Volkshochschule (Ermäßigung um 75 % der Gebühr)
- Musikschule (Hier bestehen drei Förderungsmöglichkeiten):
1. Ermäßigung über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
2. Ermäßigung auf 40 % der Gebühr über Musikschulgebühren-Ermäßigung gemäß Satzung
3. Ermäßigung über den Ettlinger Kinder- und Familienpass plus durch Verrechnung von Wertgutscheinen - Kinder- und Jugendzentrum Specht für Stadtranderholung (Ermäßigung um 50 %)
- Teilnehmende Vereine (die meisten Vereine gewähren Ermäßigung, bitte fragen Sie bei Bedarf direkt nach)
Weitere Zuschüsse für Familien:
- Für Schulmaterialkosten (Schulranzen, Hefte, Mäppchen, Stifte usw.):
Dank einer Spende wird im Rahmen der Einschulung von Erstklässlern in die Grundschule für Kinder aus Familien im Bezug von Sozialleistungen ein Zuschuss von bis zu 100,- € bei Vorlage von Quittungen/Rechnungen gewährt.
Antrag für Schulmaterialkosten (210,8 KB) - Für Sportsachen (Sportkleidung, Sportschuhe, Bälle, Schläger, usw.):
Kinder- und Jugendliche erhalten bis zum Alter von 18 Jahren einmalig einen Zuschuss für Sportsachen von bis zu 75 Euro, wenn Sozialleistungen bezogen werden. Dazu muss der Antrag auf Sportförderung, der aktuelle Leistungsbescheid sowie die Quittungen/Rechnungen eingereicht werden.
Antrag für Sportsachen (91,5 KB) - Für Säuglingsausstattung:
Zur Geburt des dritten und jeden weiteren Kindes wird bei Vorlage entsprechender Kaufbelege ein Zuschuss zur Säuglingsausstattung von bis zu 100,- € gewährt. - Familienerholung:
Zur Durchführung einer Familienerholung erhalten Familien, mit einem schwerbehinderten Kind bis 18 Jahre, bei Vorlage entsprechender Nachweise (Schwerbehindertenausweis und die Buchungsbestätigung der Erholungsmaßnahme) für die Dauer von höchstens 21 Tagen im Jahr einen Zuschuss von 5,- € pro Tag.
Weitere Infos erhalten Sie im Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren oder unter der Telefonnummer 07243 101-862.