
Behördenwegweiser
Gewässerbau (Stadtbauamt)
Beschreibung
Planung und Realisierung von Gewässerbaumaßnahmen; laufende Unterhaltung der Wasserläufe; Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Individuelle Beratungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
9:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Persönlicher Kontakt
Beate Sommer
Abteilungsleiterin
Telefon
07243/101-575
Fax
07243/101-439
E-Mail
beate.sommer@ettlingen.de
Gebäude Ottostr. 5
Raum 1.09
Übergeordnete Dienststellen
Stadt EttlingenFormulare und Onlinedienste
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Wohnungsgeberbescheinigung
-
Mitteilung über das Wiederauffinden eines abhanden gekommenen Passes / Personalausweises / Passersatzes / Ausweisersatzes
Anlage 2 zur VwV Ausweisverlust - Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes - Antrag und Anlage
- Wohngeld - Hinweise zum Datenschutz
- Anzeige von Sprengungen
- Bildungszeitanbieter - Anerkennung
- Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
-
Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden. - Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
- wenn Sie einem anderen eine Wohnung zur Nutzung überlassen: Wohnungsgeberbestätigung
- Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises Metropolregion Rhein - Neckar
-
Anzeige über den Verlust eines Passes / Personalausweises / Passersatzes / Ausweisersatzes
Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift (VwV) Ausweisverlust -
Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes - Antrag
Sollte Ihre Stadt, Gemeinde oder Ihr Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes" und gegebenenfalls das dazugehörige "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. - Antrag Bildungszeit
- Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Online-Antrag auf ein Kontingent bzw. eine Zuwendung für Prämienberatungen im Bundesprogramm
-
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden.