Wir bitten um Beachtung:

Das Bürgerbüro ist am Samstag, den 11.05.2024 geschlossen!

Behördenwegweiser

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Meldestelle für Hinweisgebende (Hinweisgeberschutzgesetz)

Beschreibung

Hinweisgebende leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen sowie Hinweisgebende vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien zu schützen und Rechtssicherheit zu geben.

Herr RA Dr. Finger wurde von der Stadt Ettlingen als unabhängiger Dritter damit beauftragt, die Aufgaben der internen Meldestelle wahrzunehmen. In seiner Rolle als Vertrauensanwalt steht Herr RA Dr. Finger den Mitarbeitenden der Stadt Ettlingen bereits seit Jahren zur Korruptionsverhütung als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung und verfügt über langjährige Expertise in der Praxis.

Herr RA Dr. Finger unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Ohne die Einwilligung des Hinweisgebenden darf die Identität nicht offenbart werden; auch nicht gegenüber Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Das oberste Prinzip der angegebenen Meldestelle ist der Schutz des Hinweisgebenden. Es gilt das Vertraulichkeitsgebot.

Die personenbezogenen Daten des Hinweisgebenden werden nach den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO) verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Für weitere Informationen wird auf die „Whistleblower-Richtlinie“, Richtlinie (EU) 2019/1937 sowie auf das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 140) verwiesen.

Hausanschrift

Erzbergerstr. 113a
76133 Karlsruhe
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Erzbergerstr. 113a
76133 Karlsruhe

Zuständigkeit

Als Ansprechpartner steht Herr Dr. Werner Finger von der Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg zur Verfügung.

Persönlicher Kontakt

Übergeordnete Dienststellen

Stadt Ettlingen