Kommunale Wärmeplanung

Offenlage Entwurf Kommunale Wärmeplanung

Die vorläufigen Ergebnisse des Kommunalen Wärmeplans können über diesen Link im Zeitraum 30.10.2023 bis 12.11.2023 eingesehen werden. (PDF, 6,1 MB)
Die Stadt Ettlingen ist als Große Kreisstadt nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) dazu verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Ettlingen bis 2035 umfasst. Sie wird in Ettlingen gemeinsam mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt. In enger Zusammenarbeit zwischen Stadt und Stadtwerken Ettlingen wird aktuell der Wärmeplan erarbeitet, so dass nun die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW erfolgen kann.

Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans kann vom 30.10.2023 bis zum 12.11.2023 auf dieser Internetseite eingesehen werden. Sofern eine elektronische Einsicht in die Unterlagen nicht möglich ist, ist diese während des Veröffentlichungszeitraums im Planungsamt mögliche.

Ort der Auslegung

Stadt Ettlingen, Planungsamt, Schillerstraße 7-9, 3. OG, 76275 Ettlingen
Hinweis: Bitte benutzen Sie den Eingang des Bürgerbüros, der während der Zeit der Auslegung zur Verfügung steht.
 
Zeit der Auslegung

Montag und Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Anregungen zum Entwurf des kommunalen Wärmeplans können online, per E-Mail an planungsamt@ettlingen.de, per Post an Planungsamt, Stadt Ettlingen, Schillerstraße 7-9, 76275 Ettlingen unter dem Stichwort „Offenlage Kommunale Wärmeplanung“ sowie im Planungsamt zur Niederschrift eingegeben werden.