Einleitung in Gräben
Es wurde immer wieder festgestellt, dass Flüssigkeiten und feste Stoffe fälschlicherweise über die städtischen Kanäle entsorgt werden. Im Folgenden soll deshalb auf die Sensibilität der Gewässer aufmerksam gemacht werden.
Gewässerschutz ist ein wichtiges Thema unserer heutigen Zeit. Ein funktionierendes Ökosystem in unseren Gewässern gewährleistet eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt. Diese tragen zur Verbesserung der Wasserqualität bei. Das ist letztendlich auch wieder für uns wichtig, da das Wasser über den natürlichen Kreislauf wieder zu uns zurück gelangt.
Prinzipiell ist die Ettlinger Kanalisation geteilt: Gebiete mit Mischwasserkanälen, bei denen das gesamte Wasser (Regen-, Schmutzwasser) über die Kläranlage geleitet wird und Gebiete mit Trennsystem, in denen das Schmutzwasser aus der Toilette, Bad und Küche getrennt vom Regenwasser abgeleitet wird. Da das Regenwasser nicht über eine Kläranlage laufen muss, wird es direkt in einen Graben oder auch beispielsweise direkt in die Alb eingeleitet. Fehleinleitungen sind dann häufig unschön sichtbar. Teilweise sind die Giftstoffe dort aber auch schon so verdünnt, dass sie von uns nicht einmal unbedingt wahrgenommen werden, aber für die Lebewesen eine nicht akzeptable Belastung bedeuten.
In der Vergangenheit ist es leider vermehrt vorgekommen, dass Verunreinigungen in unseren Gewässern festgestellt wurden. Deren Verursacher waren sich vermutlich nicht einmal bewusst, dass die Fehleinleitungen z.B. durch Auswaschen von Pinseln über Hof- oder Straßenabläufe verursacht werden kann.
Wichtig ist es daher für jeden, zu wissen, dass zum Teil Regenfallrohre, Hofabläufe und Straßenabläufe, im Volksmund auch Gullys genannt, über die Regenwasserkanalisation direkt an unsere Gräben angeschlossen sind. Wer also seinen Putzeimer auf die Straße kippt, kippt das Putzwasser quasi direkt in das Ökosystem der Gräben. Selbiges passiert auch, wer in diesen Gebieten auf der Straße oder im Hof sein Auto wäscht oder seinen Eimer, nach vollzogenen Maler- oder Gipserarbeiten, auswäscht und in den Gully kippt. Letzteres gehört sowieso nicht in unsere Kanäle, sondern in die Mülltonne oder sogar in den Sondermüll.
Strafrechtliche Relevanz
Es gibt den Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Um der Unwissenheit entgegen zu wirken möchten wir über den §324 aus dem Strafgesetzbuch aufklären:
Abs. 1 „Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Abs. 3 „Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“
Sie stellen fest, es handelt sich hier um kein Bagatelldelikt.
Auch wer sein Putzmittel, Öle und anderes in die Toilette schüttet, sollte sich darüber bewusst sein, dass nicht alles über den Kanal abgeleitet werden darf. Das liegt nicht daran, dass wir in Deutschland eine Überregulierung haben, sondern das liegt schlichtweg daran, dass unsere Rohre und unsere Kläranlagen nicht alles bewältigen können, was von vielen vermutet wird.
Woher weiß ich, ob mein Hofeinlauf in den Graben läuft oder über die Kläranlage?
Das Putzwasser sollte generell über die Toilette oder ein Ausgussbecken entsorgt werden, Autos sollten in den Waschständen der Tankstellen oder in der Waschanlage gereinigt werden.
Ob ihre Straße im Trennsystem entwässert wird und sie somit besonders sorgfältig mit der Entsorgung ihres Putzwassers u.ä. sein sollen, können sie den im Folgenden einsehbaren Entwässerungsplänen entnehmen:
- Entwässerungsplan Ettlingen Mitte (PDF, 3,1 MB)
- Entwässerungsplan Ettlingen West (PDF, 1,5 MB)
- Entwässerungsplan Ettlingen Ost (PDF, 934 KB)
- Entwässerungsplan Bruchhausen und Ettlingenweier (PDF, 2,2 MB)
- Entwässerungsplan Oberweier (PDF, 1,7 MB)
- Entwässerungsplan Schluttenbach und Schöllbronn (PDF, 1,6 MB)