Qualifizierter Mietspiegel

Die Große Kreisstadt Ettlingen hat erstmals 2021 einen qualifizierten Mietspiegel erstellt, welcher durch ein unabhängiges Institut und nach anerkannten wissenschaftlich Grundsätzen erstellt und per Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2021 anerkannt wurde. Der Mietspiegel wurde gemäß § 558d Abs. 2 BGB auf Grundlage der Entwicklung des vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes  für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) fortgeschrieben. Der qualifizierte Mietspiegel Ettlingen 2023 gilt ab dem 01.03.2023.

Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit durch Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (=ortsübliche Vergleichsmieten der letzten sechs Jahre, die neu vereinbart oder sich unabhängig der Betriebskosten geändert haben).
Geboten werden dem Anwender Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete verschiedener Wohnungskategorien. Gültig ist der qualifizierte Mietspiegel nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem freien, also dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen 30 m² und 140 m².
Die Wohnlage in Ettlingen ist gegliedert in Ettlingen-Stadt ohne Ettlingen-West, Ettlingen-West (das Ettlinger Stadtgebiet westlich der Bahnlinie der Deutschen Bahn) und den Ortsteilen nach Bruchhausen, Ettlingenweier und Oberweier sowie den Höhenortsteilen Schluttenbach, Schöllbronn und Spessart.

Weitere Erläuterungen zum Geltungsbereich und zur Anwendung sind der Mietspiegelbroschüre (PDF, 1,1 MB) zu entnehmen.
Hier finden Sie die Dokumentation (PDF, 150 KB) zum Mietspiegel.

Mietspiegelabfrage

Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Ettlingen. Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen, die aus aktuellen Vergleichsdaten der letzten Jahre stammen.
Der Mietspiegel weist auf der Basis der Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in Euro/qm mtl. aus.

Sie können die Vergleichsmiete des Mietspiegels in Ettlingen berechnen. Hier geht's zum Rechner.

Mietspiegelbroschüre


Kostenloser Download der Mietspiegelbroschüre (PDF, 1,1 MB)

Dokumentation (PDF, 150 KB) Mietspiegel Ettlingen und Rheinstetten

Was Sie sonst noch interessieren könnte