Kommunales Ökokonto
Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bebauungspläne oder Außenbereichsvorhaben sind nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und § 1a Baugesetzbuch (BauGB) zu kompensieren. Um einerseits eine zeitliche Unabhängigkeit zu den Eingriffen und andererseits auch eine räumliche Flexibilität zu den Eingriffsorten zu erreichen, beschloss der Gemeinderat am 05.10.2016 ein kommunales Ökokonto. Dadurch können geeignete Naturschutzmaßnahmen im Vorfeld und vorausschauend umgesetzt und auch die Bauleitplanung entlastet und beschleunigt werden.
Derzeit sind im städtischen Ökokonto eine Artenschutzmaßnahme (Amphibienleiteinrichtung an der K3553 in Schöllbronn) und drei Waldrefugien eingebucht. Eine Einbuchung der Sanierung von ca. 1.100 m² Trockenmauern am Robberg ist derzeit in der Umsetzung. Eine Ausbuchung bzw. Anrechnung von Ökopunkten ist für drei laufende Bebauungsplanverfahren vorgesehen.
