Baumschutz

Die Stadt Ettlingen legt großen Wert auf den Schutz und die Pflege ihrer Bäume. Für das Fällen von Bäumen auf privaten Grundstücken ist in der Regel keine Genehmigung durch die Stadt erforderlich.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Vom 1. März bis 30. September dürfen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) keine Hecken gerodet und Bäume nur unter bestimmten Voraussetzungen gefällt werden, um den Schutz brütender Vögel und anderer geschützter Arten zu gewährleisten. Sollte sich im Baum zudem eine nach § 44 BNatSchG besonders oder streng geschützte Art wie z. B. ein Specht oder bestimmte Käferarten befinden, muss eine Befreiung bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Karlsruhe beantragt werden.