Briefwahl
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl wurden ab dem 26. Januar 2026 an die Wählerinnen und Wähler zugestellt. Wer aktuell keine Wahlbenachrichtigung vorliegen hat, kann sich telefonisch (07243 101-293 oder -278) oder per E-Mail (wahlamt@ettlingen.de) an das Wahlamt der Stadt Ettlingen wenden.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Sie können ab sofort bis zum Freitag, 06. März 2026, 15.00 Uhr, Briefwahl beantragen.
Sollten Sie demnächst länger abwesend sein (z. B. aufgrund eines Auslandsaufenthalts) und vor dem Wahltag nicht mehr in Ettlingen eintreffen, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt mit dem Wahlamt unter 07243 101 278 oder wahlamt@ettlingen.de auf.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen nachfolgend verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.
Rückgabe an das Wahlamt: Rote Wahlbriefe können Sie in die Briefkästen der Deutschen Post AG einwerfen. Der Rückversand erfolgt innerhalb Deutschlands unentgeltlich. Bitte senden Sie die roten Wahlbriefe möglichst frühzeitig (innerhalb Deutschland spätestens zur Briefkastenleerung am Mittwoch vor der Wahl, 04. März 2026, bei entfernteren Ortschaften früher) an das Wahlamt zurück.
1. Persönliche Beantragung im Briefwahlbüro
Sie können Briefwahl persönlich im Briefwahlbüro Ettlingen, 1. OG, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen, beantragen und noch vor Ort Ihr Wahlrecht ausüben. Hierfür steht Ihnen eine Wahlkabine und Urne zur Verfügung.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und mitnehmen möchten, benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht. Diese kann direkt auf dem Antrag, auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, erteilt werden.
Beantragung per Internetwahlscheinantrag (QR-Code)
Die Beantragung über den Internetwahlscheinantrag wurde am Mittwoch, 05.03. um 12 Uhr, deaktiviert da eine Zustellung über den Postversand nicht mehr mit Sicherheit gewährleistet ist. Bitte melden Sie sich persönlich im Briefwahlbüro unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Beantragung per Mail
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@ettlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren
- Familiennamen,
- Ihren Vornamen,
- Ihr Geburtsdatum,
- Ihre Wohnanschrift und
- ggf. eine abweichende Versandadresse angeben.
Bitte achten Sie bei Antragsstellung auf die Vollständigkeit und korrekte Schreibweise Ihrer Angaben. Sie können mit Ihrer Mailadresse lediglich den für Sie personalisierten Wahlschein beantragen und keine weiteren Wahlscheine für Dritte.
Das Briefwahlbüro Ettlingen versendet Briefwahlunterlagen auch an Adressen im Ausland. Bitte achten Sie dabei auf eine korrekte Schreibweise. Ggf. bestehen im betroffenen Land "länderspezifische" Schreibweisen. Bitte informieren Sie sich vorab bei der Deutschen Post AG bevor Sie den Briefwahlantrag beim Briefwahlbüro stellen. Das Briefwahlbüro übernimmt die abweichenden Adressen ohne weitere Prüfung von Ihrem Briefwahlantrag.
Damit kurzfristig erforderliche Wahlscheine noch rechtzeitig bearbeitet und an die Bürgerinnen und Bürger ausgehändigt werden können, bitten wir Sie, wenn möglich, ab dem 06. März 2026 persönlich im Briefwahlbüro vorzusprechen. Mit Blick auf die Versandzeiten der Deutschen Post ist möglicherweise eine rechtzeitige Zustellung mehr möglich.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros Ettlingen, Wahlamt (beim Ordnungs-und Sozialamt), 1. OG, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen:
Montag + Dienstag: 8 – 16 Uhr
Mittwoch: 7 – 12 Uhr
Donnerstag: 8 – 18 Uhr
Freitag: 8 – 12 Uhr
Sonderöffnungszeiten Wahlamt:
Samstag (07.03.): 9 – 12 Uhr
Sonntag (08.03.): 8 – 18 Uhr
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Tel. 07243 101-278 oder
E-Mail briefwahl@ettlingen.de
