Hochwassergefahrenkarten Alb

Hochwasser an der Alb

Im Jahr 2015 wurden durch das Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Kommunen Hochwassergefahrenkarten für alle relevanten Gewässer erstellt. In Ettlingen ist dies die Alb. Den Hochwassergefahrenkarten kann die Ausdehnung und die Tiefe einer Überflutung bei einem 10-jährlichen, 50-jährlichen, einem 100-jährlichen und einem extremen Hochwasser entnommen werden.

Bereiche, die statistisch einmal in 100 Jahren überschwemmt werden, gelten per Gesetz als Überschwemmungsgebiete. Für diese Gebiete gelten besondere Vorschriften für die Nutzung.

Die Hochwassergefahrenkarten stellen eine wichtige Grundlage zur Gefahrenabwehr dar. Sie können von Kommunen, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern herangezogen werden, um Schutzmaßnahmen zu planen bzw. zu optimieren.

Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage

  • für Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtweg und Räumungen)
  • für Bauvorsorge durch angepasste Nutzung, hochwasserangepasste Bauweise und -materialien bzw. Objektschutzmaßnahmen (z.B. Abdichtung von Türen und Fenstern) sowie
  • sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe

Für Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke bis hin zum Bauverbot ergeben (Rechtsgrundlagen: § 76 und § 78 Wasserhaushaltsgesetz, § 65 Wassergesetz Baden-Württemberg).

Ob Ihr Anwesen im Überschwemmungsgebiet der Alb liegt, können Sie auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg einsehen.

Die Stadt Ettlingen hat eine Broschüre zum Thema "Schutz vor Kellerüberflutung - Was tun bei Rückstau aus der Kanalisation und Eindringen von Oberflächenwasser?" (PDF, 961 KB) erarbeitet. Diese liegt auch im Rathaus in Ettlingen und in den Ortsverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus.