Wespen und Hornissen
Wespen
Wespen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems. Gerade im Sommer begegnen wir ihnen häufig, manchmal auch in unmittelbarer Nähe zu unserem Zuhause.
Solange sich die Tiere nicht bedroht fühlen, sind sie nur selten aggressiv.
Wespen sind geschützte Tiere, welche durch das Fressen von Schädlingen wie z. B. Fliegen und Raupen sowie ihre Pflanzenbestäubung den Erhalt der Artenvielfalt sichern und zugleich für das Gleichgewicht der Natur sorgen.
Schutzstatus
Alle heimischen Wespenarten sind als wild lebende Tiere gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) allgemein geschützt.
Das Töten von Wespen oder die Zerstörung ihrer Nester ist grundsätzlich verboten.
Die Nichteinhaltung dieses Verbots kann bei geschützten Arten (z. B. Deutsche Wespe (Vespula germanica) und Gemeine/Gewöhnliche Wespe (Vespula vulgaris)) mit einem Bußgeld bis zu 15.000,- €, bei besonders geschützten Wespenarten wie Kreiselwespe (Bembix rostrata) und Knopfhornwespe (Cimbex olin) mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- € geahndet werden.
Verhalten bei Entdeckung eines Wespennestes
Zum Nest ist ein ausreichender Abstand einzuhalten und hastige Bewegungen oder Schläge in Richtung der Wespen sind zu vermeiden.
Es wird geraten, den Standort des Nestes zu prüfen, da dieses oftmals keine Gefahr darstellt, soweit es sich nicht in unmittelbarer Nähe viel genutzter Bereiche befindet.
Vorzugsweise sind Fenster und Türen zu schließen oder Fliegengittern, Folien o. ä. anzubringen.
Umgang mit Wespennestern
Die Umsiedlung von Wespen oder die Entfernung ihrer Nester darf nur durch Fachbetriebe oder nach erfolgter Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
Stellt das Wespennest eine konkrete bzw. unmittelbare Gefahr dar, ist die Feuerwehr oder ein Schädlingsbekämpfer zu kontaktieren.
Eine Umsiedlung ist auf jeden Fall einer Vernichtung vorzuziehen. Die entsprechende Leistung kann von vielen Fachbetrieben angeboten werden.
Etwa ab Mitte Oktober sterben alle Wespen einschließlich der Königin ab, lediglich die Jungköniginnen überleben und überwintern meist in Bodennähe, z. B. in Erdlöchern, unter Steinen oder in Holzspalten.
Die im Winter verlassenen Wespennester können in der Regel selbst entfernt werden. Bei Unsicherheiten oder Verdacht auf besonders geschützte Arten empfiehlt sich die Rücksprache mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde.
Tipps für den Umgang mit Wespen
Fenster und Türen sollten geschlossen oder an diesen Fliegengitter, Folien o. ä. angebracht werden.
Süße Speisen und Getränke sind abzudecken.
Auch können die Tiere durch Duftbarrieren (z. B. Zitronenscheiben mit Nelken) ferngehalten werden.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
Bei Fragen oder Problemen mit Wespen und Wespennestern wenden Sie sich bitte an:
Umweltabteilung der Stadt Ettlingen, Tel: (07243) 101-408, umwelt@ettlingen.de
Landratsamt Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde
Hornissen
Heimische Europäische Hornissen
Hornissen, und hier im Besonderen die heimischen Europäischen Hornissen (Vespa crabro), sind ebenfalls ökologisch wertvolle Insekten, die auch in Ettlingen regelmäßig vorkommen.
Sie spielen eine besonders wichtige Rolle im natürlichen Gleichgewicht: Sie erbeuten Mücken, Fliegen und andere Insekten für ihre Brut und tragen so zur Regulierung von Schädlingen bei. Erwachsene Hornissen ernähren sich von Nektar, Baumsäften und süßem Obst, aber nicht von Honig wie ihre Verwandten, die Bienen.
Schutzstatus
Die Europäischen Hornissen stehen unter besonderem Schutz im Sinne des § 44 BNatschG. Ihre Nester befinden sich bevorzugt in überdachten Hohlräumen wie Vogelnistkästen, hohlen Bäumen oder Spitzböden. Die Nester sind unten offen und weder regen- noch frostfest.
Wie die Wespen auch sterben ab Mitte Oktober alle Hornissen einschließlich der Königin ab, die Jungköniginnen überwintern bevorzugt in höher gelegenen, trockenen Verstecken wie z. B unter loser Baumrinde, in hohlen Bäumen oder Dachböden.
Umgang mit Hornissennestern
Hierbei gelten ähnliche Verhaltensregeln wie beim Umgang mit Wespennestern.
Die Entfernung oder Umsiedlung von Hornissennestern kann daher ausschließlich nur durch Fachleute erfolgen. Entsprechende Zuwiderhandlungen auch hinsichtlich des verbotswidrigen Fangens, Verletzens und Tötens der Tiere kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- € geahndet werden.
Bei Problemen oder Fragen kann das Landratsamt Karlsruhe als Untere Naturschutzbehörde entsprechende Auskünfte erteilen sowie betroffenen Bürgern die Kontaktdaten der entsprechenden Hornissenberater mitteilen.
Die im Winter verlassenen Wespennester können in der Regel selbst entfernt werden. Da es sich bei Hornissen aber um besonders geschützte Arten handelt, wird vor Entfernen des Nestes eine Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde empfohlen.
Asiatische Hornissen
Seit 2014 sind auch die Asiatischen Hornissen (Vespa velutina) im Landkreis Karlsruhe und Ettlingen anzutreffen. Diese sind kleiner als die heimische Art und haben einen breiten orangefarbenen Streifen am Hinterleib sowie gelbe Beine. Ihr Nest ist seitlich geöffnet und kann sich in bis zu 30 Meter Höhe in Bäumen befinden.
Status
Bei des asiatischen Hornissen handelt es sich um eine invasive Art, welche zunächst als sogenannte Früherkennungsart behandelt wurde. Gemeldete Nester mussten deshalb möglichst schnell und flächendeckend beseitigt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Durch eine offizielle Umstufung gilt die Asiatische Hornisse seit dem 24. März 2025 bundesweit als „weit verbreitet“ und damit als etabliert.
Diese Einstufung erfolgte gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung über invasive Arten und wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) an die Europäische Kommission gemeldet.
Als „weit verbreitete“ Art unterliegt diese nun dem Managementansatz. D. h., dass Nester nicht mehr automatisch und sofort beseitigt werden müssen.
Die Entscheidung über entsprechende Beseitigungsmaßnahmen, welche künftig einzelfallbezogen nur bei deutlich erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Biodiversität und Umwelt umgesetzt werden sollen, liegt nun bei den unteren Naturschutzbehörden.
Umgang mit den Asiatischen Hornissen und insbesondere deren Nestern:
Sichtungen von Einzeltieren und Nestern sollten weiterhin ausschließlich über die "neue Meldeplattform" der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg oder die App "Meine Umwelt" mitgeteilt werden.
Die Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim prüft die eingehenden Meldungen und gibt bei Nestbefunden den Meldenden weitere Instruktionen und unterstützt bei der Vermittlung von sachkundigen Personen für die Nestentfernung.
Für die Beseitigung von Primärnestern im Frühjahr hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Finanzmittel zur Verfügung gestellt, welche durch den Landesverband Badischer Imker e.V. verwaltet werden. So können pro Entfernung eines Primärnestes durch eine sachkundige Person 60 Euro auf Nachweis ausgezahlt werden. Nester mit Arbeiterinnen sollten ausschließlich von sachkundigen Personen mit Schutzausrüstung entfernt werden, da eine Stichgefahr droht!
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt, finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse sowie mit weiteren Details zu Nestern und der Nestentfernung (unter "Handlungsempfehlung") auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/vespavelutina.
Alle relevanten Informationen zur Asiatischen Hornisse finden Sie auch auf einem kompakten Informationsblatt der Landesanstalt für Bienenkunde unter Flyer_DinA5-Velutina_LAB.pdf.
Ansprechpartner und weiterführende Informationen:
Umweltabteilung der Stadt Ettlingen, Tel: (07243) 101-408, umwelt@ettlingen.de
Landratsamt Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde
