Sanierung von Trockenmauern am Robberg
Städtisches Förderprogramm
Anträge sind bis zum 15. März 2026 zu stellen
Formulare sind hier erhältlich
Der Robberg: Kulturhistorisches Zeugnis und hohe ökologische Funktion
Die nicht verfugten, alten Trockenmauern am Robberg sind ideale Lebensräume für seltene Fels- und Mauerfarne sowie Zaun- und Mauereidechsen. Aufgrund der hier vorkommenden, nach dem Naturschutzrecht besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten, erhielt der Robberg in seiner Gesamtheit von ca. 25 ha im Jahr 1997 den Status eines gesetzlich geschützten Biotopes nach § 30 Absatz 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Nummer 6 des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Wegen seiner einmaligen Vielzahl von Buntsandstein-Trockenmauern und dem Vorkommen seltener und gefährdeter Arten ist das Biotop von besonderer regionaler Bedeutung. Im Jahr 1962 wurde das Gebiet zudem zum Landschaftsschutzgebiet „Watthalden“ erklärt.
Die früheren Weinbergterrassen, erstmals für das Klosters Weißenburg um das Jahr 1.000 n. Chr. errichtet, wurden schon vor geraumer Zeit in Gartengrundstücke umgewandelt. Die in den vergangenen Jahrzehnten aufgetretenen Entwicklungen, Nutzungsänderung zu Freizeitzwecken oder Nutzungsaufgabe, gefährden jedoch den Fortbestand der kulturhistorisch und naturschutzfachlich wertvollen Trockenmauern und die auf diese Strukturen angewiesenen Tier- und Pflanzenarten.
In seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2017 hat der Gemeinderat daher Richtlinien zur Förderung der Sanierung der Trockenmauern am Robberg beschlossen. Damit können private Grundstücksbesitzer innerhalb des Biotops nach § 33 NatSchG "Trockenmauern im Gewann Watthalden" einen städtischen Zuschuss zur Sanierung ihrer Mauern erhalten.
Grundstücksbesitzer können zur Sanierung ihrer Mauern einen Zuschuss in Höhe von 100,- €/m² Ansichtsfläche und von 70 % für das Steinmaterial, inkl. dem Transport zur Baustelle, erhalten. Die städtische Förderung soll zudem auf das Ökokonto der Stadt Ettlingen angerechnet werden.
Anträge sind bis zum 15. März 2026 zu stellen.
Die Richtlinien HA-B36 (PDF, 296 KB) können hier heruntergeladen werden, das Antragsformular (PDF, 147 KB) ist hier erhältlich. Anträge für das Förderjahr 2026 sind bis zum 15. März 2026 zu stellen.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Umweltkoordinator der Stadt Ettlingen. Die vollständig ausgefüllten Antragsformulare sind schriftlich, per Fax an 07243 101-854 oder per E-Mail an umwelt@ettlingen.de einzureichen.
Förderprogramm "Naturpark Schwarzwald / Mitte Nord"
Sanierung von städtischen Grundstücken beim "Weißen Häusle"
Die Sanierung der Trockenmauern auf den städtischen Grundstücken am "Weißen Häusle" konnte auf Antrag durch die Stadt Ettlingen im Rahmen des Förderprogramms "Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord" vom Land Baden-Württemberg bezuschusst und von der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden.
Ziel dieses Landesprogramms ist es, Naturschutz, nachhaltige Regionalentwicklung und naturverträglichen Tourismus im ländlichen Raum zu fördern und dadurch den Erhalt der biologischen Vielfalt und der Natur- sowie Kulturlandschaften zu gewährleisten.
Die betreffenden Mauern am Robberg waren teilweise von Nutzungsänderungen und starkem Verfall bedroht, so dass durch das Förderprogramm die Sanierung finanziell unterstützt und damit die Trockenmauern, welche sowohl in ökologischer als auch in kulturhistorischer Hinsicht von großer Bedeutung sind, erhalten werden konnten. Zudem wurde dadurch Lebensraum für seltene Arten wie Zaun- und Mauereidechsen geschaffen.
Die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen wurden schließlich als förderfähig anerkannt, so dass im Wege der Anteilsfinanzierung ein Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 70 % gewährt werden konnte.
