Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Alle allgemeinen Informationen finden Sie auf den Integrationsseiten des Landratsamts hier
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Anmeldung, Unterkunft und Ansprechpartnern
Bitte melden Sie sich als aller erstes im Bürgerbüro der Stadt Ettlingen, Schillerstraße 7-9, 76275 Ettlingen. Bitte nehmen Sie alle Dokumente mit, die Sie haben und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
ÖffnungszeitenMO 08:00 - 16:00 UhrDI 08:00 - 16:00 UhrMI 07:00 - 12:00 UhrDO 08:00 - 18:00 UhrFR 08:00 - 12:00 Uhr SA 09:30 - 12:30 Uhr
Nach Anmeldung wird Ihnen der/die Mitarbeiter/-in die nächsten Schritte weitergeben. Wenn Sie eine Unterkunft/Wohnung benötigen, melden Sie sich bitte hier: Email: ordnungsamt@ettlingen.de
Sie haben bei der Anmeldung im Bürgerbüro auch einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten. Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig (für jede Person) aus. Den Antrag, sowie ein aktuelles biometrisches Passbild (von jeder Person) werfen Sie anschließend in den Briefkasten der Ausländerbehörde ein (Postanschrift: Ausländerbehörde Ettlingen, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen). Anschließend wird sich die Ausländerbehörde bzgl. eines Termins mit Ihnen in Verbindung setzen. Falls Sie einen Übersetzer benötigen, bringen Sie diesen bitte mit. Vielen Dank.
Bildung für Flüchtlinge unter 18 Jahren in Ettlingen
Schulbesuch von Kindern bis 18 Jahre
In Baden-Württemberg besteht für Kinder und Jugendliche eine Schulpflicht. Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem Start eines neuen Schuljahres (jeweils am 1. August) für alle Kinder, die bis 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Auf die allgemeine Schulpflicht folgt die Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet.
Neu zugewanderte, schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen besuchen zunächst eine Vorbereitungsklasse (VKL). Neu zugewanderte 16- bis 18-Jährige ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen besuchen eine VABO-Klasse.
Bis einschließlich
12 Jahre
Pestalozzischule
Lindenweg 6,
76275 Ettlingen
Frau Schieschke
07243 101-489
edelgard.schieschke@pes-ettlingen.de
13 bis 15 Jahre
Schillerschule
Scheffelstraße 1,
76275 Ettlingen
Frau Wagner
07243 101-324
stefanie.wagner@schi-ettlingen.de
16 bis 18 Jahre
Bertha-von-Suttner-Schule
Beethovenstraße 1,
76275 Ettlingen
Frau Hollwedel
0721 936-61200
kerstin.hollwedel@bvs-ettlingen.de
Bei Geschwisterkindern kann im Einzelfall gegebenenfalls eine von den Altersgrenzen abweichende gemeinsame Beschulung an einer Schule ermöglicht werden.
Die Sorgeberechtigten werden gebeten, sich mit der zuständigen Schulleitung in Verbindung zu setzen, um einen Termin für ein Gespräch zur Aufnahme in die jeweilige Schule zu vereinbaren.
Anträge für Leistungen, Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherung, Kontoeinrichtung, ggfs. Weiterleitung an andere Beratungsstellen/Institution, Ärztebesuche etc.
Landratsamt KarlsruheAmt für IntegrationAbteilung Beratung und Integration
Gartenstr. 82-84
76135 Karlsruhe
Telefon: + 49 721 936-77000
E-Mail: integrationsamt@landratsamt-karlsruhe.de
