FAQ zum Virtuellen Amt

In nur wenigen Schritten zu Ihrem Beratungssgespräch:

Hier finden Sie eine Übersicht von häufig gestellten Fragen rund um das Thema der Videoberatung im Rahmen des virtuellen Amts.

Allgemeines zum Virtuellen Amt

Was genau ist und beinhaltet das Virtuelle Amt?

Im Virtuellen Amt werden Sie mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin per Videochat verbunden und können Ihre Anliegen gemeinsam bearbeiten.

Welche Services kann ich über das virtuelle Amt abwickeln?

Hier finden Sie die Liste der Services und Dienstleistungen, die ab sofort digital abgebildet werden können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen über die benötigten Unterlagen erhalten Sie mit der Terminbestätigung. Bitte halten Sie alle angegebenen Unterlagen möglichst in digitaler Form sowie ein Ausweisdokument zur Identifizierung bei Beginn der Online-Beratung bereit. 

Wen erwarte ich im virtuellen Raum konkret?

Im virtuellen Raum stehen Ihnen die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen Ihrer ausgewählten Dienstleistung zur Verfügung. 

Muss ich mich für einen digitalen Termin zuhause befinden?

Sie können einen virtuellen Termin von überall aus wahrnehmen. Für einen optimalen Ablauf und zum Schutz Ihrer Daten empfehlen wir jedoch einen ruhigen Raum, in dem Sie nicht gestört werden und unbefugte Dritte nicht mithören können. Achten Sie bitte auf eine stabile Datenverbindung, um eine ungestörte Kommunikation ermöglichen zu können. 

Kann ich zwei Anliegen auf einmal in einem virtuellen Termin klären?

Ja, es können mehrere Anliegen in einem Termin abgewickelt werden. Bitte achten Sie bei der Terminbuchung darauf, dass Sie alle benötigten Anliegen angeben, damit ein ausreichendes Zeitfenster für Sie zur Verfügung steht. 

Was geschieht nach einer Terminvereinbarung?

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie mit der Bestätigungsmail einen Link, mit dem Sie sich direkt in die Online-Sitzung einloggen können. 

Wie erhalte ich meine Dokumente ausgefüllt zurück?

Die Dokumente werden Ihnen während der Online-Sitzung zum Download zur Verfügung gestellt. 

Kann ich anfallende Gebühren während der Beratung im Bürgeramt Virtuell bezahlen?

Ja, es besteht eine direkte Verbindung zu unserem E-Payment-System.
Bei Leistungen, die direkt abgeschlossen werden, können anfallende Gebühren können während dem Beratungsgespräch online per Kreditkarte, Paypal oder Giropay bezahlt werden.

Muss ich im Vorfeld bereits Formulare ausfüllen?

Formulare können während des Online-Termins ausgefüllt und rechtssicher unterschrieben werden. Sie werden genauso bedient, als wenn Sie vor Ort wären. 

Zur Vereinbarung eines Termins im Virtuellen Amt

Wie komme ich an einen Termin für einen Online-Videochat?

Termine können Sie für die einzelnen Bereiche hier buchen.

Je nach Bereich werden Termine vor Ort und Online-Termine angeboten.
Die Bereiche Bürgerbüro, Straßenverkehrsbehörde, Waffenbehörde, Gewerbebehörde, Gaststättenbehörde, Wohngeldbehörde und Soziale Leistungne.

Was passiert nach der Online-Terminvereinbarung mit Videochat?

Nach der Vereinbarung eines Termins erhalten Sie eine Bestätigungsmail. In dieser finden Sie den Link, mit dem Sie sich direkt in die Online-Sitzung einloggen können.

Ist bei einem virtuellen Termin mit Wartezeit zu rechnen?

Der große Vorteil bei virtuellen Terminen ist, dass Sie für gewöhnlich nicht mit Wartezeiten zu rechnen haben. 

Was kann ich tun, wenn ich meinen Termin doch nicht einhalten kann?

Sie können den Termin über Ihre Bestätigungsmail stornieren und einen neuen Termin vereinbaren. 

Technische Voraussetzungen

Was sind die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Virtuellen Amts?

Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) mit Mikrofon, Kamera und Zugang zum Internet.

Eine Internetverbindung mit einer Upload‐Geschwindigkeit von mindestens 10 Mbit/s sorgt für eine reibungslose Durchführung des Termins.

Muss ich eine App oder ein Programm installieren?

Nein, der Service ist browserbasiert. Das Herunterladen oder Installieren einer App bzw. eines Programms ist nicht notwendig. 

Muss ich meine Kamera einschalten?

Für Services, die einer Legitimation Ihrer Identität bedürfen, ist das Einschalten der Kamera notwendig. Eine Prüfung erfolgt per Videochat.

Wie kann ich Formulare unterschreiben, wenn mein Endgerät kein Touchpad hat?

Neben der Online-Signatur über ein Touchpad steht Ihnen die Signatur-Variante über Hidden-TAN bzw. Handy-TAN zur Verfügung. Mit diesen Varianten kann über jedes Endgerät eine rechtssichere Signatur geleistet werden. 

Benötige ich ein Programm, um Formulare auszufüllen?

Nein, Formulare können browserbasiert, während der Online-Sitzung ausgefüllt werden. Es wird kein weiteres Programm benötigt. 

Was geschieht, wenn mein Gerät während des Termins versagt?

In diesem Fall bitten wir Sie, soweit möglich, Ihren Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin zu informieren und ggf. einen neuen Termin zu vereinbaren. 

Zur Datenverarbeitung und Legitimation

Wie kann ich mich legitimieren?

Sie legitimieren sich direkt über Ihre Kamera mit Ihrem gültigen amtlichen Identitätsnachweis.

Wie wird sichergestellt, dass sich kein anderer unter meinem Namen anmeldet?

Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen stellen alle relevanten Fragen, um einen Datenmissbrauch auszuschließen. 

Was geschieht mit meinen Daten, die während der Online-Beratung erhoben wurden?

Alle, während der Online-Beratung erhobenen Daten, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nicht in einem Fachverfahren gespeichert werden müssen, werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten endgültig gelöscht. 

Wie wird sichergestellt, dass ein von mir unterschriebenes Formular nicht erneut bearbeitet wird?

Jedes unterschriebene Online-Formular wird nach der Bearbeitung automatisch gesperrt, sodass es auch den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern nicht mehr möglich ist, Änderungen vorzunehmen.

Dürfen Gespräche aufgezeichnet werden?

Nein, die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Stadt Ettlingen werden von Ihnen keine Aufzeichnungen des Gesprächs (in Bild, Video oder Ton) anfertigen.
Sollten sich Smart‐Home‐Geräte in der Nähe Ihres Endgerätes befinden, bitten wir Sie, diese während der Beratung auszuschalten.

Hinweis zum Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

Wenn Sie unbefugt und ohne Einverständnis von einer anderen Person Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anfertigen erfüllt dies den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB.
Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen.