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Rechtsgrundlagen

sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten (§193 Abs. 5 BauGB)

Die Auswertung der Kaufpreissammlung im Hinblick auf die zur sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten ist erfolgt. Siehe hierzu den 1. Immobilienmarktbericht 2025, der am 24.07.2026 erschienen ist.