Pilotprojekt GEA Netz
Entsprechend Wasserhaushaltsgesetz müssen alle Abwasserleitungen dicht sein! Mit Änderung des Wassergesetzes Baden-Württemberg (§ 51 Absatz 3) wurde aufgenommen, dass Abwasseranlagen zum Sammeln und Fortleiten von häuslichem Abwasser nach Maßgabe einer Rechtsverordnung zu überprüfen sind. Damit sind die Abwasserleitungen auf den privaten Grundstücken angesprochen. Zuständig für die Wartung, Unterhaltung und ggf. Reparatur der privaten Abwasseranlagen ist der jeweilige Grundstückseigentümer.
Um auf Erfahrungen aus der Praxis bei der Ausformulierung der Rechtsverordnung zurückgreifen zu können, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Pilotprojekt gestartet. Es ist vorgesehen private Grundstücksentwässerungsanlagen in drei Gemeinden zu untersuchen. Kriterien für die Auswahl der Gebiete waren die Größe der Kommune und die Lage im Wasserschutzgebiet.
Das Projekt wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, ein Ingenieurbüro und als Vertreter der Stadt Ettlingen durch das Stadtbauamt Ettlingen, Abteilung Gewässerbau und Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, betreut.
Für das Pilotprojekt wurde der Felchenweg in Ettlingen-Bruchhausen neben einem Gebiet in Stockach und Blaustein ausgewählt. Es ist vorgesehen, ca. 20 Grundstückseigentümer aus dem Felchenweg für die Teilnahme an diesem Projekt zu gewinnen, wobei die Teilnahme freiwillig ist.
In einem ersten Schritt sollen die Abwasserkanäle auf den privaten Grundstücken mittels einer optischen Inspektion (Kamerabefahrung) überprüft werden. Sollten dabei Mängel bzw. Schäden festgestellt werden, werden diese im Anschluss behoben.