Saatkrähen
Die Saatkrähe ist eine natürlich vorkommende, wild lebende und naturschutzrechtlich besonders geschützte Vogelart. Im Vergleich zu der zum Verwechseln ähnlich aussehenden Rabenkrähe ist ihr Bestand in Deutschland eher gering. In Baden-Württemberg stand sie, aufgrund intensiver Landwirtschaft und Bejagung Mitte des letzten Jahrhunderts, sogar kurz vor dem Aussterben. Durch Unterschutzstellung konnten sich die Bestände aber erholen und an einigen Orten kommt es inzwischen zu einem besonders starken Bestandsanstieg.
In Baden-Württemberg ist sie vor allem in der Oberrheinebene und in Oberschwaben stark verbreitet. Mit dem Anstieg der Saatkrähenpopulation und der Neubildung von Kolonien in Wohngebieten kam es in den vergangenen Jahren zu vermehrten Beschwerden der Bevölkerung.
Die Saatkrähe nistet in Kolonien oftmals mit mehreren 100 Tieren, Die Nester werden dabei oft über viele Jahre genutzt, sofern sie nicht durch Wind und Wetter beschädigt oder zerstört wurden. An der Landstraße in Ettlingen-Bruchhausen wird seit 2019 eine Saatkrähenkolonie beobachtet, die zu Konflikten mit der dortigen Wohnbevölkerung führt. Lärm und Kot der Vögel werden als störend empfunden, weshalb verschiedene Maßnahmen zur Vergrämung erörtert wurden.
Als europäische Vogelart stehen die Saatkrähen in Deutschland unter einem besonderen Schutz. Die Tiere und ihre Nester dürfen nicht gestört oder getötet bzw. zerstört oder beschädigt werden, dies gilt ebenso für die Brutbäume. Sie dürfen nicht eingekürzt oder entfernt werden, auch nicht außerhalb der Brutzeit.
Zu Beginn des Jahres 2025 hat die Untere Naturschutzbehörde einen Antrag der Stadt Ettlingen auf Ausnahme nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz und zur Vergrämung der Krähen bewilligt. Im Frühjahr 2025 wurden daher einige Nester entfernt und es fanden Vergrämungsmaßnahmen durch eine beauftragte Falknerei statt.
