Indirekteinleiterkataster

Die Stadt Ettlingen ist verpflichtet, ein Indirekteinleiterkataster zu führen, in dem alle Betriebe verzeichnet sind, von deren Abwasser ein Einfluss auf den städtischen Kanal und die Gewässer zu erwarten sind. Die Betriebe sind verpflichtet, alle notwendigen Angaben zu übermitteln. Festgehalten ist das im §49 des Wassergesetzes von Baden-Württemberg.

Hinter dem rechtlichen Hintergrund stehen unter anderem auch Belange des Umweltschutzes und der Sicherheit des mit dem Kanal betrauten Personals. So kann im Falle einer festgestellten Überschreitung von Grenzwerten zügig anhand der vorhandenen Daten die Ursache ermittelt und damit wichtige Zeit gewonnen werden.

Da das Abwasser der Stadt Ettlingen in die Kläranlage der Stadt Karlsruhe einleitet, werden nach der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Stadt Ettlingen auch die Vorgaben für die Grenzwerte der Stadt Karlsruhe übernommen.

Ansprechpartner: Herr Peter Fortmeier, Tel.: 07243 101-560, Mail an