Informationen zu den Bodenrichtwerten für die Grundsteuerreform, Grundsteuer B

Zur Berechnung der ab dem 01.01.2025 fälligen Grundsteuer wurden alle Grundstückseigentümer vom zuständigen Finanzamt schriftlich aufgefordert, ab dem 01. Juli 2022 bestimmte Informationen zu ihrem Grundstück zu melden. 

Die für das Finanzamt maßgeblichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden von örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt.
Seit Juli 2022 stehen Ihnen die Grundstücksgrößen und die Bodenrichtwerte kostenfrei über das Internet-Portal www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung. Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen oder sollten Sie den Umgang mit dem Internet nicht gewohnt sein, können Sie sich auch von Angehörigen unterstützen lassen.

Sollte Ihr Bodenrichtwert online nicht zur Verfügung stehen, rufen Sie bitte bei Ihrem örtlichen Gutachterausschuss an. Die Telefonnummern finden Sie unter den Rubriken „Bodenrichtwerte“ und/oder „Geschäftsstelle“.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen LK Karlsruhe hatte sich am 31.08.2022 zu einer dritten Bodenrichtwert-Sitzung getroffen.

Thema waren die Auswirkungen der Grundsteuer bzw. der abzugebenden Grundsteuer-Feststellungserklärungen im Hinblick auf die bereits beschlossenen Bodenrichtwerte.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Die in den am 28.04. und 30.05.2022 beschlossenen Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten (Textteil) wurden, soweit rechtlich möglich, zusätzlich zeichnerisch in BORIS BW visualisiert. Diese Umsetzung befindet sich derzeit noch im laufenden Prozess und ist noch nicht abgeschlossen. Geplantes Umsetzungsende ist der 30.09.2023, die Ergänzungen werden voraussichtlich ab Ende September 2023 über "BORIS-BW Grundsteuer B" einsehbar sein.

Dies betrifft vor allem übertiefe Wohngrundstücke in allen Stadt-, Orts- und Gemeindeteilen.

Bitte beachten Sie, dass die bereits beschlossenen Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022 weiterhin gelten.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Ettlingen zu den jeweiligen Sprechzeiten zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de sowie auf der Internetseite des Finanzamtes Ettlingen.