Informationen zu den Bodenrichtwerten für die Grundsteuerreform, Grundsteuer B
Zur Berechnung der ab dem 01.01.2025 fälligen Grundsteuer wurden alle Grundstückseigentümer vom zuständigen Finanzamt schriftlich aufgefordert, ab dem 01. Juli 2022 bestimmte Informationen zu ihrem Grundstück zu melden.
Die für das Finanzamt maßgeblichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden von örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt.
Seit Juli 2022 stehen Ihnen die Grundstücksgrößen und die Bodenrichtwerte kostenfrei über das Internet-Portal www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung. Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen oder sollten Sie den Umgang mit dem Internet nicht gewohnt sein, können Sie sich auch von Angehörigen unterstützen lassen.
Sollte Ihr Bodenrichtwert online nicht zur Verfügung stehen, rufen Sie bitte bei Ihrem örtlichen Gutachterausschuss an. Die Telefonnummern finden Sie unter den Rubriken „Bodenrichtwerte“ und „Geschäftsstelle“.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hatte sich am 31.08.2022 zu einer dritten Bodenrichtwert-Sitzung getroffen.
Thema waren die Auswirkungen der Grundsteuer, bzw. der abzugebenden Grundsteuerfeststellungserklärungen im Hinblick auf die bereits beschlossenen Bodenrichtwerte.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Die in den am 28.04.2022 und 30.05.2022 beschlossenen Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten (Textteil) wurden, soweit rechtlich möglich, zusätzlich zeichnerisch in BORIS BW visualisiert.
Dies betrifft vor allem übertiefe Wohngrundstücke in allen Stadt-, Orts- und Gemeindeteilen.
Bitte beachten Sie, dass die bereits beschlossenen Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022 weiterhin gelten.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Ettlingen zu den jeweiligen Sprechzeiten zur Verfügung.
Sofern Ihnen von Ihrem Finanzamt empfohlen worden ist Einreichen eines Gutachtens - Finanzämter Baden-Württemberg, zum Nachweis eines niedrigeren Grundstückswertes ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG einzureichen, können Sie sich ebenfalls gerne mit der Geschäftsstelle | Ettlingen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zum Thema Grundsteuerreform finden Sie auf den Seiten der Stadt Ettlingen, Lebenslagen Reform der Grundsteuer | Ettlingen , dem Land Baden Württemberg Grundsteuer: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg sowie auf der Internetseite des Finanzamtes Ettlingen, Grundsteuer - Finanzämter Baden-Württemberg.
